Wenn der Nachbar unberechtigt die Grenze überbaut, kann die Duldung erst nach hundert Jahren Gewohnheitsrecht werden !
Allerdings empfehle ich gerne einen weiteren Thread aus der jüngeren Vergangenheit, in dem es ebenfalls um eine Grenzbefestigung ging:
https://www.hausbau-forum.de/threads/pfosten-unserer-toreinfahrt-ragt-ca-10-cm-auf-Nachbargrundstück.35597/ - dabei ist davor zu warnen, den Grenzverlauf nach eigenem Glauben (oder sogar nach Lage der Grenzsteine) mit dem festgestellten rechtlichen Grenzverlauf gleichzusetzen: wie gesichert ist die Erkenntnis, nur die Steine lägen auf seinem Grund, und deren Fundament bereits auf dem des/der TE ?
Ist der Kotzbrocken wenigstens der Ehemann der Keifziege und insofern auf dem kleinen Dienstweg gestraft, oder hast Du ZWEI solche Nachbarn zum Knutschen ?