Gehwegüberfahrt nötig wenn kein Gehweg vorhanden (in Bln)?

4,60 Stern(e) 5 Votes
Tolentino

Tolentino

Ja, das ist auch Plan A.

Mich treibt nur noch die Sorge um, dass es in fünf Jahren oder so, wenn das Straßenbauamt halt seinen Rückstau abgearbeitet hat, doch zu oberflächichlen Überprüfungen kommt (Vorbeifahrt) und dann ich nachweisen muss, dass es ein Fachunternehmen ausgeführt hat, bzw. die Aktenlage zeigt ja dann, dass die Überfahrt nie beantragt, geschweige denn genehmigt wurde und dann hagelt es saftige Strafen und es muss trotzdem kostenpflichtig umgesetzt werden....

Vielleicht hat da jemand schon Erfahrungen zu gesammelt.
 
Tolentino

Tolentino

Hmm. Ich finde keine Definition zu "nicht befahrbarer Straßenbestandteil". Auf den Berliner Serviceseiten sind an einer Stelle als Beispiele Gehwege und Grünstreifen genannt. Vielleicht ist das ein Ansatz. Es ist ja kein Gehweg und ob es ein Grünstreifen ist, kann man zumindest bezweifeln. Wobei wahrscheinlich der Standpunkt des Straßenbauamtes sein wird, was unter der Krone eines Baumes ist, ist eine Grünfläche. hmm.
 
11ant

11ant

Wenn ich gemeint hätte, "wecke die schlafenden Hunde mit unterdrückter Nummer oder nenne Dich H.K.", dann hätte ich das auch genau so geschrieben. Im übrigen habe ich eben noch mal in Dein Zitat der Vorschrift zurückgeblättert, da steht noch nicht einmal eine Befestigung gefordert. Im übrigen sehe ich bei einer unbestimmten Vorschrift die Beweislast Deines Verstoßes beim Kläger und diese nicht als Spaziergang.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Tolentino

Tolentino

Ja, sorry das steht in den nicht zitierten folgenden Absätzen.
Ich warte mal morgen das Gespräch mit dem Zeiten Typen und meinem Nachbarn ab und dann müssen wir uns mal die Karten legen...
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42237 Beiträgen
Oben