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Ralf1101
Hallo zusammen,
wir haben uns entschieden noch einmal neu zu bauen.
Nachdem wir ein Grundstück in einem Neubaugebiet gefunden hatten, (das einzige bebaute Grundstück von 22 - Alle Grundstücke hatten den gleichen Verkaufspreis pro m²) haben wir uns dieses reserviert um einige Detail zu klären.
Zum Zeitpunkt der Reservierung befand sich noch ein Feuerwehr Gerätehaus sowie ein Anbau und 2 Garagen auf dem Grundstück. 5 Wochen vor der Notariellen Beurkundungstermin haben wir vom Notar noch den Abriss aller auf dem Grundstück befindlichen Gebäude sowie deren Beseitigung in den Vertrag aufnehmen lassen - im 1.Vertragsentwurf den wir vom Notar bekamen stand nichts von der Bebauung, sondern Baulastenfreiheit wurde angezeigt.
Nachdem der Vertrag unterzeichnet war, wurde dann ca. 6 Wochen später vom Verkäufer mit dem Abriss begonnen. Wir wurden dann weitere ca. 2 Wochen später zur Abnahme des Grundstücks angerufen, damit die Kaufpreiszahlung stattfinden kann. Oberflächlich war alles in Ordnung, doch nach einem Geologischen Baugrundgutachten stellte sich heraus, das zumindest ein Teil des Bauschutts unter der Oberfläche bis 1,5m tiefe lagert.
Unser Bauleiter wird auf diesem Grund nicht bauen sondern empfiehlt, den Boden bis 1,5m tiefe abzutragen bzw. auszutauschen. Die kosten hierfür würden ca. 12.000 Euro bis 15.000 Euro betragen.
Hat oder hatte bereits jemand einen ähnlichen Fall und kennt hier die Rechtslage?
Muss der Verkäufer für die Kosten des Bodenaustausches aufkommen oder nicht, denn der Verbleib des Bauschutts wurde erst nach dem Geologischem Baugrundgutachten festgestellt.
Mit freundlichem Gruß,
Ralf
wir haben uns entschieden noch einmal neu zu bauen.
Nachdem wir ein Grundstück in einem Neubaugebiet gefunden hatten, (das einzige bebaute Grundstück von 22 - Alle Grundstücke hatten den gleichen Verkaufspreis pro m²) haben wir uns dieses reserviert um einige Detail zu klären.
Zum Zeitpunkt der Reservierung befand sich noch ein Feuerwehr Gerätehaus sowie ein Anbau und 2 Garagen auf dem Grundstück. 5 Wochen vor der Notariellen Beurkundungstermin haben wir vom Notar noch den Abriss aller auf dem Grundstück befindlichen Gebäude sowie deren Beseitigung in den Vertrag aufnehmen lassen - im 1.Vertragsentwurf den wir vom Notar bekamen stand nichts von der Bebauung, sondern Baulastenfreiheit wurde angezeigt.
Nachdem der Vertrag unterzeichnet war, wurde dann ca. 6 Wochen später vom Verkäufer mit dem Abriss begonnen. Wir wurden dann weitere ca. 2 Wochen später zur Abnahme des Grundstücks angerufen, damit die Kaufpreiszahlung stattfinden kann. Oberflächlich war alles in Ordnung, doch nach einem Geologischen Baugrundgutachten stellte sich heraus, das zumindest ein Teil des Bauschutts unter der Oberfläche bis 1,5m tiefe lagert.
Unser Bauleiter wird auf diesem Grund nicht bauen sondern empfiehlt, den Boden bis 1,5m tiefe abzutragen bzw. auszutauschen. Die kosten hierfür würden ca. 12.000 Euro bis 15.000 Euro betragen.
Hat oder hatte bereits jemand einen ähnlichen Fall und kennt hier die Rechtslage?
Muss der Verkäufer für die Kosten des Bodenaustausches aufkommen oder nicht, denn der Verbleib des Bauschutts wurde erst nach dem Geologischem Baugrundgutachten festgestellt.
Mit freundlichem Gruß,
Ralf