Geländemodellierung abweichend vom Bauantrag - erlaubt? (NRW)

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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E

Escroda

Ihr diskutiert hier über eine gestalterische Kleinigkeit
Ja, vielleicht, aber wie @Steven und @Domski bereits geschrieben haben, ist die Böschung so nicht standfest und bedarf einer konstruktiven Unterstützung. Ebenso sind die Ausmaße in der Draufsicht nicht ersichtlich und damit auch nicht die Grenzabstände. Weiterhin kennen wir nicht den Text und evt. Auflagen in der Baugenehmigung und wissen nicht, wie die Leute beim Bauamt so 'darauf sind. Fest steht, dass die Anschüttung Abstandsflächen auslöst und damit nachbarschaftsrelevant ist, was ein weiterer Quell des Ärgers sein kann. Daher finde ich es nicht falsch, Bedenken zu äußern, die @Wissi dann für seinen Fall bewerten kann.
 
Wissi

Wissi

[..] und damit auch nicht die Grenzabstände.
Also eigentlich sin alle relevanten Grenzabstände zu sehen: 3 bis 3,61m zur einzigen Grenze, die von dieser Aufschüttung betroffen wäre.

Weiterhin kennen wir nicht den Text und evt. Auflagen in der Baugenehmigung
Auflagen gibt es zwei. Die erste beschäftigt sich mit der Einhaltung der Grundrissflächen und Höhenlagen nachdem die Bodenplatte und der Keller erstellt wurden. In der zweiten geht es um einen Nachweis, der die Einhaltung nach Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zeigen muss.

Rundherum sind alle Aufschüttungen innerhalb der 3 Meter-Grenze. Sind Nachbarn dann nicht ohnehin "raus aus der Sache" ?
 
E

Escroda

3 bis 3,61m zur einzigen Grenze, die von dieser Aufschüttung betroffen wäre. ...
Das meine ich mit "für seinen Fall bewerten". Bisher waren nicht alle relevanten Fakten bekannt und können auch nicht bekannt werden, da sich die Mitarbeiter deiner Genehmigungsbehörde hier nicht vorstellen werden.
Du hast nach Meinungen gefragt, ich habe meine kundgetan und begründet, @Mottenhausen hat seine zum Ausdruck gebracht. Bedauerlicherweise übt er Kritik an der Diskussion an sich und zieht das Thema mit übertriebenen und IMHO unpassenden Vergleichen ins Lächerliche. Fakt bleibt, Du willst von der Baugenehmigung abweichen.
Ich kann Dir Bauämter nennen, bei denen ich ohne Zögern "Mach' einfach!" sagen würde, bei anderen würde ich zunächst nach dem zuständigen Sachbearbeiter fragen, bei anderen auf jeden Fall zum Nachtrag raten.
 
Wissi

Wissi

Ich bin dir auch sehr dankbar für dein differenziertes Feedback! Genau sowas hatte ich mir schlussendlich ja erhofft. (Nebenbei gesagt gibt es so viele Foren, bei denen ich genau das vermisst habe in der Vergangenheit :-/ )

Ich kann Dir Bauämter nennen, bei denen ich ohne Zögern "Mach' einfach!" sagen würde, bei anderen würde ich zunächst nach dem zuständigen Sachbearbeiter fragen, bei anderen auf jeden Fall zum Nachtrag raten.
Wo wir schon mal dabei sind und ich sehe, dass du auch aus dem Raum NRW kommst: Würdest du mir da privat einige nennen? Vielleicht ist unseres ja zufällig darunter.
 
E

Escroda

Würdest du mir da privat einige nennen?
Sorry, nein. Ich vermeide Hinweise, die Rückschlüsse auf meine Person ermöglichen, da ich auch hier erlebt habe, wie unsachlich User werden können, und da möchte ich mir nicht die Möglichkeit einer passenden Antwort nehmen lassen, wenn zu befürchten ist, irgendwann mal vier platte Reifen vorzufinden.
Vielleicht ist unseres ja zufällig darunter.
Nein, ist es nicht.
 
Wissi

Wissi

Nein, ist es nicht.
Oh, dann scheinst du ja zu wissen welches Bauamt für uns zuständig ist. Naja schade aber da kann man nichts machen.
Vielleicht war "Ich kann Dir Bauämter nennen" dann etwas unglücklich formuliert, denn jetzt sieht es so auch wie "Ich kann Dir Bauämter nennen, mache es aber nicht".

Wie dem auch sei: Die Architektin ist gefragt und wir sind gespannt, was von ihrer Seite kommt. Falls ihr sonst noch Anregungen habt: Ich bin für jede Rückmeldung offen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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