Geländemodellierung abweichend vom Bauantrag - erlaubt? (NRW)

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Zuletzt aktualisiert 05.02.2025
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E

Escroda

Tja, genau hier fängt die Interpretation der Vorschriften an. Für NRW kommt erschwerend hinzu, dass seit vorgestern die neue Landesbauordnung in Kraft ist. Und die formuliert wieder anders. Da Du eine Baugenehmigung nach alter Landesbauordnung hast, bleiben wir zunächst mal dabei:
Nach §2 (1) 1. gilt jegliche Aufschüttung als bauliche Anlage. Nach §65 42. ist eine selbständige Aufschüttung bis 2,0m genehmigungsfrei. Demnach wäre eine unselbständige Aufschüttung, die IMHO hier vorliegt, da sie im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Errichtung eines EFHs vorgenommen werden soll, nicht genehmigungsfrei. Nach §6 (10) 2. wäre sie aber unabhängig von Genehmigungsfreiheit oder -Pflicht abstandsflächenrelevant.
Nun könnte der überlastete Mitarbeiter des Bauamtes, der diese Änderung für unbedeutend hält und den Fall nicht wieder auf dem Schreibtisch haben will, argumentieren, dass die Aufschüttung selbstständig ist, da sie keinen Einfluss auf die Errichtung des Gebäudes und der Terrasse hat, man also wie genehmigt bauen kann, völlig unabhängig davon, ob nun angeschüttet wird oder nicht.
Ist sie aber von der Genehmigung unabhängig, wäre die Erweiterung der Anschüttung nach neuer Landesbauordnung zu beurteilen. Und danach dürfte ihre Grundfläche 30m² nicht überschreiten, um genehmigungsfrei zu sein.
 
Wissi

Wissi

Okay, hm....ganz schön kompliziert.

Soweit ich das verstanden habe sind selbstständige Aufschüttungen:
[...] alle künstlichen Veränderungen der Oberfläche entweder durch Erhöhung des Bodenniveaus (Aufschüttung) oder durch deren Vertiefung (Abgrabung).
Dazu ist weiterhin eingeschränkt:
Selbstständige Aufschüttungen und Abgrabungen sind solche, die eine eigene Funktion und Zweckbestimmung aufweisen und nicht nur, wie etwa die Baugrube eines Neubaues, Teile eines Gesamtvorhabens sind.
Und schlussendlich der Hinweis:
Von der Genehmigungsfreiheit werden nur solche Aufschüttungen und Abgrabungen erfasst, die nicht im Zusammenhang mit (anderen) baulichen Maßnahmen stehen, wie z. B. Abgrabungen an einem Kellergeschoss. Ein Lärmschutzwall oder ein Erdwall, der eine Lärmschutzwand trägt, ist keine Aufschüttung, sondern eine selbstständige bauliche Anlage.
Wenn ich das jetzt zusammenfasse könnte man es so verstehen, dass wir eine gewisse Aufschüttung genehmigt bekommen haben, die auf jeden Fall DIREKT mit unserem Bauvorhaben in Zusammenhang steht. Der direkte Zusammenhang ist mindestens dadurch gegeben, als dass unsere Terrasse diese Aufschüttung benötigt, um eine ebene Fläche zu haben.

Wenn man jetzt jedoch mehr Erde anschüttet, dann steht dies nicht mehr DIREKT in Zusammenhang mit dem Rest des Bauvorhabens.....oder?
 
E

Escroda

Wenn man jetzt jedoch mehr Erde anschüttet, dann steht dies nicht mehr DIREKT in Zusammenhang mit dem Rest des Bauvorhabens.....oder?
Das wäre die Auffassung meines imaginären überlasteten Sachbearbeiters aus #13. Meine Auffassung ist, da das Bauvorhaben noch nicht realisiert ist, dass die Anschüttung sehr wohl in direktem Zusammenhang mit dem Haus und der Terrasse steht. Daher meine Empfehlung in #11, den Architekten deines Vertrauens zu befragen. Der kennt dein Bauvorhaben und idealerweise auch die Leute beim Bauamt.
Wer soll denn die Bauleitung bei Dir machen? Den kannst Du auch mal nach seiner Einschätzung fragen.

Hattest Du nicht das Grundstück mit den 5m Höhenunterschied zur Straße? Wurde der Bebauungsplan entschärft oder veranlasst die Gemeinde selber gigantische Erdbewegungen in dem Baugebiet? Demgegenüber wäre deine Änderung ja nur ein Maulwurfshügel. Dennoch würd' ich's ohne Nachfrage beim Bauamt nicht machen, halte eine andere Vorgehensweise aber für vertretbar.
 
Wissi

Wissi

Ja du hast natürlich Recht, die Architektin wird noch diese Woche angefragt. Wir haben in der Vergangenheit jedoch etwas das Vertrauen in sie verloren. Es hatten sich zu viele Fehler in zu vielen Bereichen eingeschlichen :-/
Nichtsdestotrotz: Fragen kostet nichts.

Hattest Du nicht das Grundstück mit den 5m Höhenunterschied zur Straße? Wurde der Bebauungsplan entschärft oder veranlasst die Gemeinde selber gigantische Erdbewegungen in dem Baugebiet?
Ja, tatsächlich, das ist genau unser Baugebiet. Es hat sich herausgestellt, dass im Bebauungsplan die Höhen schlichtweg falsch waren und im aktuellen Plan immer noch sind. Die Straßenhöhen passen nicht zu den Geländehöhen aber immerhin ist jetzt die Böschung so eingetragen, wie es vor Ort auch wirklich ist.
Unser Grundstück liegt nun in etwa 70 bis 90 cm höher als die Straße.
 
M

Mottenhausen

ich war mal so frei deine Skizze und deinen Avatar transparent übereinander zu legen. Ihr diskutiert hier über eine gestalterische Kleinigkeit wo jedes Hochbeet oder jeder Kindersandkasten eine größere Relevanz hätte. Wenn man wegen einer derart minimalen Geländemodellierung jedes Mal so einen Wind machen müsste, bräuchten die Ga-La-Bauer gar nicht mehr mit irgendwas anzufangen.

gelaendemodellierung-abweichend-vom-bauantrag-erlaubt-nrw-299360-1.jpg
 
Zuletzt aktualisiert 05.02.2025
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