B
Bauexperte
Wir reden ja auch vom Anfang! Ich glaube nicht, daß die Kommune dem TE diese Voraussetzung nachgeschoben hat. Denke eher, daß er es schlicht überlesen hat ;)Dann sind in Neuss ja zu Beginn auch die Fronten geklärt. Das ist dann auch OK.
Ich bin zuversichtlich, daß auch in Deinem Fall ein Nachweis hätte geführt werden können. Im Amt sind schließlich auch nur Menschen und so neu ist die Bebauung über Einzelgewerkevergabe auch nicht. Noch nicht mal da, wo Du baust :DIch hätte der Stadt übrigens auch keinen Architektenvertrag vorlegen können. Den gab es nicht. Das waren EL;).
Duck und weg