Genehmigung Büro im Keller - Selbständiger (nur digitale Arbeit)

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T

tom_tom

Ich verzweifle gerade und hoffe auf eure Ideen und Erfahrungen.

Ich bin zwar offiziell Gewerbetreibender, arbeite jedoch nur allein am PC digital, ohne physische Güter, ohne Empfang von Geschäftspartnern oder Kunden im Haus. Die Tätigkeit entspricht also meiner Meinung nach der eines Freiberuflers, der Homeoffice am PC betreibt.

Dennoch schreibt mir nun das Bauamt:
"Die gewerbliche Nutzung des Büros im Keller ist nicht möglich, da der Bebauungsplan ein allgemeines Wohngebiet festsetzt, die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Baunutzungsverordnung aber ausschließt. Wir können daher keine Ausnahme für die Nutzung als nicht störendes Gewerbe erteilen. Demnach wäre nur ein häusliches Arbeitszimmer möglich."

Handelt es sich bei mir dann eigentlich nicht eher um ein "häusliches Arbeitszimmer"? Was meint ihr?

Obwohl wir dort einen großen Betonlichtschacht mit großem Fenster unter Beachtung der Mindestfensterfläche, sowie korrekter maximaler Brüstungshöhe und einen entsprechend großen Notausstieg als zweiten Rettungsweg usw. mit dem Architekten geplant hatten, schreibt das Bauamt weiter:
"Die Belichtung des Zimmers im Kellergeschoss durch den Lichtraum ist nach Prüfung der technischen Sachbearbeiterin nicht ausreichend. Nur ausreichend, wenn 1,0 m gerades Gelände und dann mit Lichteinfallswinkel 45° zu Geländeniveau angeböscht. Für eine entsprechende Belichtung wäre die Planung zu korrigieren und nochmals zu übersenden, sodass wir prüfen können, ob eine Befreiung vom Bebauungsplan möglich ist. Ein Freistellungsverfahren wäre dann natürlich nicht mehr möglich, weil die Festsetzungen des Bebauungsplanes zu Abgrabungen/Böschungen nicht eingehalten werden können."

Aktuell braucht unser Bauamt 1 bis 1,5 Jahre für eine Baugenehmigung laut eines Architekten. Wir wollten dies im Rahmen des Freistellungsverfahrens unbedingt beschleunigen. Außerdem wollte ich die geforderte Lichtlösung für den Büroraum so nicht.

Das Büro außerhalb des Kellers zu planen würde die Kosten in die Höhe treiben. Kreative Ideen?

Was würdet ihr machen?
 
H

Harakiri

Firmensitz pro Forma irgendwo anders melden (Briefkasten usw.), Zimmer als häusliches Arbeitszimmer deklarieren („Homeoffice“).

Die andere Geschichte kann man sicherlich besser beantworten, wenn man die Pläne sieht. Ggf. gar nicht als Arbeitszimmer deklarieren, sondern nur als Nutzbereich vom Keller? Wird dann aber steuertechnisch nicht mehr gehen, abzusetzen.
 
11ant

11ant

Ich bin zwar offiziell Gewerbetreibender, arbeite jedoch nur allein am PC digital, ohne physische Güter, ohne Empfang von Geschäftspartnern oder Kunden im Haus. Die Tätigkeit entspricht also meiner Meinung nach der eines Freiberuflers, der Homeoffice am PC betreibt.
Dennoch schreibt mir nun das Bauamt:
"Die gewerbliche Nutzung des Büros im Keller ist nicht möglich, da der Bebauungsplan ein allgemeines Wohngebiet festsetzt, die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Baunutzungsverordnung aber ausschließt. Wir können daher keine Ausnahme für die Nutzung als nicht störendes Gewerbe erteilen. Demnach wäre nur ein häusliches Arbeitszimmer möglich."
Firmensitz pro Forma irgendwo anders melden (Briefkasten usw.), Zimmer als häusliches Arbeitszimmer deklarieren („Homeoffice“).
Die andere Geschichte kann man sicherlich besser beantworten, wenn man die Pläne sieht. Ggf. gar nicht als Arbeitszimmer deklarieren, sondern nur als Nutzbereich vom Keller? Wird dann aber steuertechnisch nicht mehr gehen, abzusetzen.
Wer weckt denn auch den schlafenden Hund im Bauamt?
Firmensitz im Briefkasten auf Taka Tuka, ja - allerdings dehe ich keinen Zusammenhang zwischen baulicher Nutzung und steuerlicher Behandlung. Oder schickt das Finanzamt neuerdings Vergleichsmitteilungen an die Bauämter, ob die versteuerten Arbeitsplätze bauordnungsgemäß auch solche sein dürfen?
Wenn das Finanzamt für Deine Steuern nicht mehr dankbar ist: noch kannst Du in GB direkt vor der Haustür offshore gehen, dann ist es zuhause eben nur noch ein häusliches Arbeitszimmer.
 
T

tom_tom

Beim Deklarieren als "häusliches Arbeitszimmer" verlangt das Bauamt dennoch, nur für den reinen Lichteinfall, diese gravierende bauliche Maßnahme, die dafür sorgt, dass das Freistellungsverfahren nicht mehr genutzt werden kann. Allerdings habe ich auch gelesen, dass ein Arbeitszimmer nicht so viel Licht haben muss, wenn man beweisen kann, dass das störend ist. Licht empfinde ich bei der PC-Arbeit meist als störend. Ein großer Betonlichtschacht wäre ideal gewesen.

Und wenn ich den Raum zum Beispiel als Hobbyraum deklariere? Glaubt ihr, dass wirklich viel passieren kann? Wenn es brennt, ist ja dennoch der Notausstieg nach Bayerischer Bauordnung korrekt bemessen und ausgeführt. Raumhöhe passt auch für Aufenthaltsraum. Ob der Versicherer dann dennoch Probleme macht? Ich habe mich ja dann nur nicht an den verlangten Lichteinfall gehalten.
 
M

MachsSelbst

Mein häusliches Arbeitszimmer hieß in den Zeichnungen fürs Bauamt und den gesamten Bau über "Gästezimmer". Und weils mir den potenziellen Ärger mit dem Finanzamt nicht wert war, gebe ich das auch in der Steuererklärung nicht an...
Schönes Beispiel dafür, dass man im Zweifel lieber nicht fragen sollte.

Jetzt das Ganze als Hobbyraum zu deklarieren... die Mitarbeiter in den Bauämtern sind nicht doof.
Ist es so, dass ein häusliches Arbeitszimmer nicht rein künstlich beleuchtet werden darf?
Deutschland im Spätwinter 2025, wo einem die Bauämter vorschreiben, wie und wo ich zu arbeiten habe... ich könnte... naja...

Was spricht dagegen das Büro einfach in einen Raum im EG oder OG zu verlegen? Ich kenne so viele Leute, die ihre Abstellkammer als Arbeitszimmer angeben und für den angekündigten Besuch des Finanzamtes (oder Bauamts) dann den ganzen Tag vorher fleißig umräumen...
 
T

tom_tom

Das hat man davon, wenn man ehrlich ist und blauäugig denkt, man könnte eine realitätsnahe Genehmigung für ein Arbeitszimmer erhalten, wenn man alle Details der Bauordnung beachtet. Nein, auch dann kochen die Gemeinden ihr Extrasüppchen. Armes Deutschland.

Dann bleibt wohl nichts anderes übrig, als den Raum nach oben zu verlegen. Dadurch entstehen wesentlich höhere Gesamtkosten für das Haus, da Platz geschaffen werden muss.
 
Zuletzt aktualisiert 21.02.2025
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