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tom_tom
Ich verzweifle gerade und hoffe auf eure Ideen und Erfahrungen.
Ich bin zwar offiziell Gewerbetreibender, arbeite jedoch nur allein am PC digital, ohne physische Güter, ohne Empfang von Geschäftspartnern oder Kunden im Haus. Die Tätigkeit entspricht also meiner Meinung nach der eines Freiberuflers, der Homeoffice am PC betreibt.
Dennoch schreibt mir nun das Bauamt:
"Die gewerbliche Nutzung des Büros im Keller ist nicht möglich, da der Bebauungsplan ein allgemeines Wohngebiet festsetzt, die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Baunutzungsverordnung aber ausschließt. Wir können daher keine Ausnahme für die Nutzung als nicht störendes Gewerbe erteilen. Demnach wäre nur ein häusliches Arbeitszimmer möglich."
Handelt es sich bei mir dann eigentlich nicht eher um ein "häusliches Arbeitszimmer"? Was meint ihr?
Obwohl wir dort einen großen Betonlichtschacht mit großem Fenster unter Beachtung der Mindestfensterfläche, sowie korrekter maximaler Brüstungshöhe und einen entsprechend großen Notausstieg als zweiten Rettungsweg usw. mit dem Architekten geplant hatten, schreibt das Bauamt weiter:
"Die Belichtung des Zimmers im Kellergeschoss durch den Lichtraum ist nach Prüfung der technischen Sachbearbeiterin nicht ausreichend. Nur ausreichend, wenn 1,0 m gerades Gelände und dann mit Lichteinfallswinkel 45° zu Geländeniveau angeböscht. Für eine entsprechende Belichtung wäre die Planung zu korrigieren und nochmals zu übersenden, sodass wir prüfen können, ob eine Befreiung vom Bebauungsplan möglich ist. Ein Freistellungsverfahren wäre dann natürlich nicht mehr möglich, weil die Festsetzungen des Bebauungsplanes zu Abgrabungen/Böschungen nicht eingehalten werden können."
Aktuell braucht unser Bauamt 1 bis 1,5 Jahre für eine Baugenehmigung laut eines Architekten. Wir wollten dies im Rahmen des Freistellungsverfahrens unbedingt beschleunigen. Außerdem wollte ich die geforderte Lichtlösung für den Büroraum so nicht.
Das Büro außerhalb des Kellers zu planen würde die Kosten in die Höhe treiben. Kreative Ideen?
Was würdet ihr machen?
Ich bin zwar offiziell Gewerbetreibender, arbeite jedoch nur allein am PC digital, ohne physische Güter, ohne Empfang von Geschäftspartnern oder Kunden im Haus. Die Tätigkeit entspricht also meiner Meinung nach der eines Freiberuflers, der Homeoffice am PC betreibt.
Dennoch schreibt mir nun das Bauamt:
"Die gewerbliche Nutzung des Büros im Keller ist nicht möglich, da der Bebauungsplan ein allgemeines Wohngebiet festsetzt, die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Baunutzungsverordnung aber ausschließt. Wir können daher keine Ausnahme für die Nutzung als nicht störendes Gewerbe erteilen. Demnach wäre nur ein häusliches Arbeitszimmer möglich."
Handelt es sich bei mir dann eigentlich nicht eher um ein "häusliches Arbeitszimmer"? Was meint ihr?
Obwohl wir dort einen großen Betonlichtschacht mit großem Fenster unter Beachtung der Mindestfensterfläche, sowie korrekter maximaler Brüstungshöhe und einen entsprechend großen Notausstieg als zweiten Rettungsweg usw. mit dem Architekten geplant hatten, schreibt das Bauamt weiter:
"Die Belichtung des Zimmers im Kellergeschoss durch den Lichtraum ist nach Prüfung der technischen Sachbearbeiterin nicht ausreichend. Nur ausreichend, wenn 1,0 m gerades Gelände und dann mit Lichteinfallswinkel 45° zu Geländeniveau angeböscht. Für eine entsprechende Belichtung wäre die Planung zu korrigieren und nochmals zu übersenden, sodass wir prüfen können, ob eine Befreiung vom Bebauungsplan möglich ist. Ein Freistellungsverfahren wäre dann natürlich nicht mehr möglich, weil die Festsetzungen des Bebauungsplanes zu Abgrabungen/Böschungen nicht eingehalten werden können."
Aktuell braucht unser Bauamt 1 bis 1,5 Jahre für eine Baugenehmigung laut eines Architekten. Wir wollten dies im Rahmen des Freistellungsverfahrens unbedingt beschleunigen. Außerdem wollte ich die geforderte Lichtlösung für den Büroraum so nicht.
Das Büro außerhalb des Kellers zu planen würde die Kosten in die Höhe treiben. Kreative Ideen?
Was würdet ihr machen?