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ypg
Also, ich glaube, da wird etwas von Dir/Euch falsch gelesen oder interpretiert.Das Schreiben des Bauamts weist ja auch darauf hin "da der Bebauungsplan ein allgemeines Wohngebiet festsetzt, die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Baunutzungsverordnung aber ausschließt."
Wenn Du rein am Schreibtisch sitzt, ohne Kundenverkehr etc, dann bist Du da gar nicht in Abs 3 aufgeführt und muss auch nicht sondergenehmigt werden. Du musst auch nicht aufgeführt werden. Abs 3 betrifft Dich überhaupt nicht.
Es ist schließlich kein reines Wohngebiet, sondern ein allgemeines Wohngebiet.
Dein Fall ist gleich im ersten Satz zu finden, nämlich in dem Wort .vorwiegend. Und es gibt keinen Grund, keine Schreibtischarbeitsplätze zu genehmigen. Wenn da gerade ne emsige frisch Ausgelernte beim Bauamt ist, dann wird sie sich nach meiner Meinung ein Diszi verdienen.