Ich verstehe das so: Der GU macht Pfusch an der Sohlplatte und versucht den auch noch zu vertuschen. Eine Bodenplatte zu verlängern ist alles andere als trivial. ICH hätte die kurze Bodenplatte sprengen lassen oder 20 Jahre Gewährleistung mit Bürgschaft verlangt. Sein GU will aber offenbar keinen vereinbarten Endtermin halten und außerdem, dass der Bauherr auf seine Rechte, die aus der Bauzeitverlängerung entstehen, verzichtet. Und dann soll er wohl noch auf "Minderungsansprüche" verzichten. Entweder kann der GU nachweisen, dass die Ausführung dem vertraglich geschuldeten entspricht und nach den anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurde. Dann braucht er keinen Schadenersatz/Minderung fürchten. Wenn er nicht ordentlich gearbeitet hat, wäre es für den Bauherren doch unzumutbar, wenn eine Minderung ausgeschlossen wird. Nach meiner laienhaften Einschätzung geht die Eskalation klar vom GU aus. Hier nichts zu unternehmen ist der kürzeste Weg zu RTL2. Das hat doch mit Rumpelstilzchen nichts zu tun.