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Ybias78
Also kein Problem wenn die Finanzierung paar erst paar Wochen vor dem Baubeginn gemacht wird.Zitat KfW Website:
Wie erfolgt die Antragstellung? Die KfW gewährt Kredite aus diesem Produkt ausschließlich über Banken, Sparkassen und Versicherungen (im Folgenden: Finanzierungsinstitute), welche für die von ihnen durchgeleiteten Kredite der KfW die Haftung übernehmen. Der Antrag ist daher auf Grundlage des "Bestätigung zum Antrag (BZA)" vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl zu stellen. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planungs- und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Bei Antragstellung zum förderfähigen Ersterwerb gilt der Abschluss des Kaufvertrages als Vorhabensbeginn. Für eine Kreditzusage gelten die Förderbedingungen zum Zeitpunkt des Antragseingangs in der KfW.