B
Bauherren2014
War bei uns ähnlich. Das Elterngeld wurde im Endeffekt schon angerechnet, aber nur nach schriftlicher Bestätigung meines Arbeitgebers, dass ich ab einem bestimmten Zeitpunkt wieder arbeiten gehe und dann entsprechende Einkünfte vorhanden sind.Es ist eine Entgeltgleiche Zahlung die berücksichtigt wird, so lange man plausibel nachweisen kann, dass der Arbeitsplatz erhalten bleibt und nach Wegfall direkt wieder mit Einkünften vergleichbarer Höhe zu rechnen ist.
Solange aber nicht ganz sicher ist, ab wann wieder mit sicherem Einkommen zu rechnen ist oder zwischen Ende des Elterngeldes und erneuter Arbeitsaufnahme ein gewisser Zeitraum ohne Einkünfte besteht, werden sich die meisten Banken vermutlich schwer tun, oder?
Soweit der Plan mit dem Bauen 2016/2017 und Kindern erst in 3-4 Jahren beim TE aufgeht, sollte das Thema (zumindest was die Banken angeht) für ihn aber nicht relevant sein.