Dann sollen sie sagen, was sie können.
Mit Verlaub, die Einhaltung der Richtwerte des Beiblattes 2 zur 4109 ist weder Leistungsnachweis noch Qualitätsmerkmal, da hier in der Praxis inzwischen mit Nichten von "erhöhtem Schallschutz" sondern realistischerweise von "etwas weniger minderem Schallschutz" gesprochen werden müsste.
Heutzutage muss das Beiblatt 2 schon aufgrund der Wortwahl zahlreicher Baubeschreibungen eingehalten werden, technischen Aufwand gibts hierfür nicht.
Ein tatsächlicher Leistungsnachweis der Schallschutzanforderungen wird meines Erachtens nach erst mit Erfüllung der SST2 der VDI 4100 aus 2012 abgelegt.
Für guten Schallschutz muss alles passen. Der Grundriss, die Werkplanung und die Bauausführung. Schwächelt hier auch nur ein Teilgewerk, können das die beiden anderen auch unter größten Anstrengungen nicht wieder rausreißen.
Bei den FHs ist im Übrigen nicht der Schutz gegen Außenlärm, sondern der Schallschutz innerhalb einer Wohneinheit der springende Punkt. Außenlärm können fast alle, auch in hohen Anforderungen. Innerhalb siehts da eher mau aus.