Geringe Firsthöhe ergibt niedrigen Kniestock

4,40 Stern(e) 8 Votes
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: Geringe Firsthöhe ergibt niedrigen Kniestock
>> Zum 1. Beitrag <<

R

ruedigold

Die Planer wollen halt keine (An)Stadtvilla in diesem Baugebiet. Normal schaut man vorher in den Bebauungsplan obman damit klar kommt. Der Bebauungsplan liegt 1 Monat in der Verwaltung zur Einsicht aus, bevor er verabschiedet wird. Da kann man schon sehen wo die Reise hin geht, aber man kann auch Einwände abgeben.
Als ich anfangs gelesen habe: 7.20 Höhe, dachte ich mir nichts dabei ausser 2* 2.80 reicht ja für 2 Stockwerke, > 500 qm, das passt schon. Inzwischen habe ich doch wenigstens gelernt, auf welche Daten es ankommt...

Der Bebauungsplan ist fast 20 Jahre alt.....

Ansonsten auf zur Suche deines Traumgrundstücks!
[/QUOTE]

Guter Hinweis. Mal sehen, ob.... Überlege mir eine neue Herangehensweise, denn örtlich bin ich eigentlich völlig flexibel.
 
R

ruedigold

Und das, wo Du uns gerade vorgerechnet hast, dass oben mindestens 60m² ""echte" Wohnfläche" zuzüglich möglicher Gauben zur Verfügung stehen?

Was willst Du eigentlich? Du hast dem Forum, den Stadtvätern und den Hausanbietern ja gar keine Chance gegeben, Dir Möglichkeiten aufzuzeigen.
So ähnlich wohnen wir heute: Als 1.5 Stockwerke würde ich das bezeichnen. Das wäre ok.

Doch, ich erwarte von dem zweiten Anbieter nach den Feiertagen auch eine erste Reaktion.
geringe-firsthoehe-ergibt-niedrigen-kniestock-364709-1.PNG
 
E

Escroda

Der Bebauungsplan ist uralt
Der Bebauungsplan ist fast 20 Jahre alt....
Da sieht man mal, wie unterschiedlich Zeitspannen bewertet werden. Ein 20 Jahre alter Bebauungsplan ist für mich jüngeren Datums. Uralt sind Fluchtlinienpläne von 1889, die in vielen Städten auch heute noch rechtskräftig sind.
Nun kennen wir immer noch nicht deine Wünsche und auch nicht die Festsetzungen des Bebauungsplan: Dennoch hier mal meine Quintessenz zu den bisherigen Angaben:
geringe-firsthoehe-ergibt-niedrigen-kniestock-364728-1.png

Im Bereich der Gauben (welche Größe wäre nach Bebauungsplan erlaubt?) wäre mehr Platz als im Bestand. Selbst im Dachschrägenbereich bis zur wohnflächenrelevanten 1,50mer-Linie gibt es keine Einbußen. Hinzu kommt das breitere Erdgeschoss.
Nun kannst Du natürlich deiner Salamitaktik folgend wieder ein paar Details aus dem Bebauungsplan zitieren, die obiges unmöglich oder unerträglich machen. Dann solltest Du aber in der Tat die Grundstücke wieder frei geben, denn es lassen sich immer unendlich viele Argumente gegen einen Bau finden.
 
11ant

11ant

"Sehr geehrter Haus-Interessent, bitte beachten Sie, dass dieses Haus mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf einem Grundstück errichtet werden kann, wie sie üblicherweise von den meisten Gemeinden ausgewiesen werden."
Diese Überreaktion sehe ich von der Baugebietewirklichkeit nicht geteilt. Der Staubsaugerkniestock begegnet mir hier im Forum fast nur in Franken und Rheinland-Pfalz. Worauf Du bei Deinem Wunschprofil im Bebauungsplan achten mußt, ist auch wenn Geneigtdach angesagt ist die Zulässigkeit eines zweiten Vollgeschosses.

Was willst Du eigentlich? Du hast dem Forum, den Stadtvätern und den Hausanbietern ja gar keine Chance gegeben, Dir Möglichkeiten aufzuzeigen.
Ja genau: das sagte ich ja schon, Fragebogen ausfüllen und aus der Community wird etwas kommen. Drempel statt Kniestock zum Beispiel hatte ich ja schon vorgeschlagen.
 
R

ruedigold

Die Kernfrage dieses Forums findest Du am Kopf der Grundriss-Rubrik als Fragebogen. Kopiere den in Deinen Hausplanungsthread ein, dort in den Startbeitrag, und setze hier einen Link dorthin. Mit dem ausgefüllten Fragebogen hilfst Du der Community, Dich zu beraten.
Sorry, wenn ich Verwirrung stifte. Hier prasseln Begriffe über mich ein, die ich noch nie gehört habe und nicht einordnen kann.... usw. Mir ist das klar, dass Bauen nicht im rechtsfreien Raum möglich ist.... usw usw.

Ich war mein Lebtag Mieter. Ich stehe persönlich auf der Null-Linie.

Deshalb wollte ich ja einen früheren guten Bekannten ansprechen, der selbst mal und mit viel Eigenleistung/Ideen gebaut hatte, und daher ein volles Bündel Erfahrung hat. Leider hat er nicht die Zeit, mich als mein Baubegleiter zu begleiten. Ich weiss, ich tapse hier im Forum herum, und bin ehrlich dankbar, dass ich wahrgenommen werde.
btw .... Seitenhiebe auf Behörden darf ich mir als Ex-ler erlauben.... Wie ich die nach deren wohlverdienten Feiertagen ansprechen werde, da habe ich schon einen Plan....
Kritik an den Fertighaushersteller halte ich einstweilen noch aufrecht. Verkäufer haben mir nach Vorlage des B-Plans locker-flockig den Eindruck vermittelt: geht schon, passt schon, schaffen wir.

Bleiben wir doch bei den Fakten: Kein einziges der 25 Frechener Einfamilienhaus (ohne 2-stöckig) kann auf den ausgewiesenen Baugrundstücken überhaupt gebaut werden. Der zentrale und einzige Begrenzungsfaktor sind die 7.20m. Genau das zeigt das Bild von Esroda.
Dabei sind in Frechen mindestens 2 davon genau so aufgebaut, wie sie mir gefallen würden. Was heisst das? Das sind charakterlich Häuser, die würde ich so wie sie sind, mieten. Als Mieter geht man mit 100 Kompromissen um, nur das Gesamtpaket muss stimmen.

Z.B. hier wo wir seit 17 Jahren wohnen: riesige Aufenthalts- und Nutzfläche, ausgebaute 80 qm Kellerwohnung, 3 Garagen/Schuppen, große Wiese, die wir zum Fußballspiel nutzen dürfen, die aber nicht im Mietvertrag ist, Grillplatz, keine Störungen, keine kläffenden Nachbarhunde, dafür Schwalben in der Garage, Igel im Gras, Kamin, Türen und Treppe aus Eiche, Klinkerhaus, Außentreppe hat angeblich 25k DM gekostet, usw usw. ... alles für eine einfach bezahlbare Miete. Den Eigentümern des Hauses geht es nicht um Kohle, sondern um ordentliche Mieter.

Kurz gesagt: mein Risiko, mich in der Summe der Komponenten zu verschlechtern, also was die Summe aller Wohnangenehmlichkeiten in ihrer Gesamtschau anbelangt, ist groß. Es gibt hier im Forum Beiträge, wo Leute sagen: "Ach, wäre ich doch in meinem alten Haus geblieben"... Wenn ich das mal so sagen müßte .... arghhh.

Jetzt zum Fragebogen. Ich werde den gerne ausfüllen, aber ich finde ihn nicht. Danke für die Geduld soweit.
 
11ant

11ant

Jetzt zum Fragebogen. Ich werde den gerne ausfüllen, aber ich finde ihn nicht.
Der steht eigentlich unverfehlbar da: https://www.hausbau-forum.de/threads/grundrissplanung-unbedingt-vor-Beitrag-Erstellung-lesen.11714/

Hier prasseln Begriffe über mich ein, die ich noch nie gehört habe und nicht einordnen kann....
Erzähl´ ...

Verkäufer haben mir nach Vorlage des B-Plans locker-flockig den Eindruck vermittelt: geht schon, passt schon, schaffen wir.
Provisonen können Sitten verderben :-(

Kein einziges der 25 Frechener Einfamilienhaus (ohne 2-stöckig) kann auf den ausgewiesenen Baugrundstücken überhaupt gebaut werden.
Zufällig in Deinem Baugebiet mag das so sein. Aber niemand bestückt eine ganze Fertighausausstellung nur mit Beispielen, die in der Gegend nicht umsetzbar wären.

Den Eigentümern des Hauses geht es nicht um Kohle, sondern um ordentliche Mieter.
Kurz gesagt: mein Risiko, mich in der Summe der Komponenten zu verschlechtern, also was die Summe aller Wohnangenehmlichkeiten in ihrer Gesamtschau anbelangt, ist groß. Es gibt hier im Forum Beiträge, wo Leute sagen: "Ach, wäre ich doch in meinem alten Haus geblieben"... Wenn ich das mal so sagen müßte .... arghhh.
So wie Du es beschreibst, müßte man Dir eigentlich auch zum Bleiben raten. Allerdings: wenn Deine netten Vermieter vererben oder verkaufen, fühlst Du Dich eventuell schon zu alt für den Absprung (?)
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
Im Forum Dach gibt es 782 Themen mit insgesamt 6573 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Geringe Firsthöhe ergibt niedrigen Kniestock
Nr.ErgebnisBeiträge
1Wie vorgehen, wenn der Mieter einfach nicht mehr bezahlt? 29
2Kann man den Mieter verpflichten Rasen zu mähen?? 10

Oben