Hallo,
können wir uns eventuell darauf einigen, dass eine 100% sichere Aussage darüber, ob nun nur für das Grundstück oder aber für Grundstück und Haus die Grunderwerbsteuer zu bezahlen ist, in diesem Forum nicht getroffen werden kann?
Bei der zuständigen Finanzbehörde eine verbindliche Auskunft beantragen und schon sind sämtliche Unklarheiten beseitigt...
Grundsätzlich sehe ich es auch so, dass beim Erwerb einen Koppelung jeglicher Art zur Steuerpflicht aus Grund- und Hausbauvertrag führt, aber abschließend klären sollte das doch bitte die zuständige Behörde.
Grüße,
Dirk