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chand1986
Selbst wenn, was ich wie @nordanney nicht mal sehe: Welchen Mangel muss hier der Auftragnehmer anzeigen? Hast du ihn explizit angewiesen, wie genau die Ware beschaffen sein muss? Du hast ja nie selbst kontrolliert offensichtlich. Du hättest auch besonders günstig B-Ware besorgt haben können.Was ist mit dieser Regelung? Fällt die hier nicht?
Neben Baugesetzbuch und VOB bin ich ja Fan von VVA (Vorrangige Verstandsanwendung): Wenn ich was kaufe, gucke ich mir das vor Verwendung, in diesem Fall Einbau an.