Gewährleistung 5 Jahre läuft aus, Toiletten zu hoch installiert

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MayrCh

Falls sich nochmal jemand fragt, warum sich die Preise im Bauhandwerk so entwickeln, wie sie sich entwickeln: Hier ein weiterer Grund. Hanebüchene Mangelreklamation, welche Zeit, Ressourcen und oftmals Finanzmittel bindet.
 
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ard_2

Und wenn ich dann mal im Rollstuhl sitze, ist die Tür zu schmal - wollt ich eigentlich anders, aber hat mich nicht gestört, dass der Planer „normal“ gebaut hat. Und ist das jetzt ein Mangel???

Ein optischer oder gefühlter Beweggrund ist auch kein Mangel.
Davon mal abgesehen: Mängel sind unmittelbar nach Feststellung anzuzeigen.
Du hast etwas 5 Jahre geduldet (was technisch auch 1A und völlig in der Norm liegt), und kannst und wirst auch noch weitere 30 Jahre damit leben können.
Für Deine Frau ist es jetzt natürlich blöd. Aber es ist ein persönliches Problem - kann man abstellen, indem man umbaut.
Nach 5 Jahren fällt eben schon einiges an - muss man nur angehen.
Aber sich jetzt auf Gewährleistung zu stützen, ist Humbug.

Gute Besserungswünsche an Deine Frau !
Falsch, es gibt keine Norm für die EInbauhöhe von z.B. Santiär aber Empfehlungen der Hersteller (Ich denke hier wird es eher schwer). Rechtlich sind Mängel innerhalb der Gewährleistungspflicht anzuzeigen und diese ist nun halt mal 5 Jahre, dann verjähren diese Ansprüche. Bei arglistiger Täuschung sieht das anders aus (ist hier nicht der Fall).
Frage hier an das Forum: Warum soll ich eine Arbeit nicht beanstanden dürfen die falsch ausgeführt worden ist und für die ich gutes Geld bezahlt habe. Da hat der Sanitär wortwörlich scheiße gebaut.
 
A

ard_2

Falls sich nochmal jemand fragt, warum sich die Preise im Bauhandwerk so entwickeln, wie sie sich entwickeln: Hier ein weiterer Grund. Hanebüchene Mangelreklamation, welche Zeit, Ressourcen und oftmals Finanzmittel bindet.
Weiß ja nicht wie Du arbeitest, aber wenn bei mir einer murkst dann bekomme ich das früher oder später vom Kunden aufs Brot geschmiert und Kosten für mangelende Arbeitsleistungen kann ich nicht auf die Kunden umlegen. Solltest auch Du als Ingenieur eigentlich wissen?
 
kbt09

kbt09

Sorry, aber dieser Mangel, wenn er denn dann als Mangel definiert wird, hätte nach Einzug reklamiert werden müssen. Du schreibst selbst, ihr habt euch unwohl gefühlt, direkt nach Einzug.

Und, gerade, weil es keine Norm gibt, sondern Herstellerempfehlungen zwischen 40 bis 45 cm variieren, wobei die Tendenz zu 45 cm geht, weil die Leute in Deutschland immer größer werden, hätte es eben eine vereinbarte Höhe geben müssen. Dies scheint aber nicht der Fall gewesen zu sein.
 
M

MayrCh

§434 Baugesetzbuch Sachmangel:

(1) [...] Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1.wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2.wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Du hast das Ding 5 Jahre in Verwendung gehabt? Wo ist die Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit? Wo ist da der Sachmangel?

Solltest auch Du als Ingenieur eigentlich wissen?
Ja, das weiß ich. Allerdings weiß ich auch, dass wenn jemand nach 5 Jahren kurz vor Ende der Gewähr mit so ner Sache ich eine in solcher Art verfasste Mängelrüge mit einem herzhaften Lachen dem Hausjuristen weiterleiten würde.
 
C

chand1986

@ard_2

Dein Vorgehen ist äußerst befremdlich. Ich zitiere:
im Sept. 2019 werden wir 5 Jahre im neuen Haus sein und sind nun dabei mögliche Mängel zu sammeln.
( Fettschrift von mir )

Preisfrage: Was soll das? Wenn ein Mangel vorliegt, reklamiere ich den so zeitnah wie möglich. Du erzählst jetzt, ihr fühlt euch seit 5 Jahren mit dem Klo unwohl, aber reklamiert wird erst jetzt?

Man geht vor Ablaufen der Gewährleistung so Sachen ab wie Balken, Steckdosen, etc.. Vitale Punkte, wo ein (sich anbahnender) Mangel wirklich in's Kontor geht.

Ein Klo, auf dem man 5 Jahre ohne Murren gesessen hat, ist Lichtjahre von so einer Kategorie entfernt.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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