Falsch, es gibt keine Norm für die EInbauhöhe von z.B. Santiär aber Empfehlungen der Hersteller (Ich denke hier wird es eher schwer). Rechtlich sind Mängel innerhalb der Gewährleistungspflicht anzuzeigen und diese ist nun halt mal 5 Jahre, dann verjähren diese Ansprüche. Bei arglistiger Täuschung sieht das anders aus (ist hier nicht der Fall).Und wenn ich dann mal im Rollstuhl sitze, ist die Tür zu schmal - wollt ich eigentlich anders, aber hat mich nicht gestört, dass der Planer „normal“ gebaut hat. Und ist das jetzt ein Mangel???
Ein optischer oder gefühlter Beweggrund ist auch kein Mangel.
Davon mal abgesehen: Mängel sind unmittelbar nach Feststellung anzuzeigen.
Du hast etwas 5 Jahre geduldet (was technisch auch 1A und völlig in der Norm liegt), und kannst und wirst auch noch weitere 30 Jahre damit leben können.
Für Deine Frau ist es jetzt natürlich blöd. Aber es ist ein persönliches Problem - kann man abstellen, indem man umbaut.
Nach 5 Jahren fällt eben schon einiges an - muss man nur angehen.
Aber sich jetzt auf Gewährleistung zu stützen, ist Humbug.
Gute Besserungswünsche an Deine Frau !
Weiß ja nicht wie Du arbeitest, aber wenn bei mir einer murkst dann bekomme ich das früher oder später vom Kunden aufs Brot geschmiert und Kosten für mangelende Arbeitsleistungen kann ich nicht auf die Kunden umlegen. Solltest auch Du als Ingenieur eigentlich wissen?Falls sich nochmal jemand fragt, warum sich die Preise im Bauhandwerk so entwickeln, wie sie sich entwickeln: Hier ein weiterer Grund. Hanebüchene Mangelreklamation, welche Zeit, Ressourcen und oftmals Finanzmittel bindet.
Ja, das weiß ich. Allerdings weiß ich auch, dass wenn jemand nach 5 Jahren kurz vor Ende der Gewähr mit so ner Sache ich eine in solcher Art verfasste Mängelrüge mit einem herzhaften Lachen dem Hausjuristen weiterleiten würde.Solltest auch Du als Ingenieur eigentlich wissen?
( Fettschrift von mir )im Sept. 2019 werden wir 5 Jahre im neuen Haus sein und sind nun dabei mögliche Mängel zu sammeln.