Gewährleistung 5 Jahre läuft aus, Toiletten zu hoch installiert

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Z

Zaba12

Falsch, es gibt keine Norm für die EInbauhöhe von z.B. Santiär aber Empfehlungen der Hersteller (Ich denke hier wird es eher schwer). Rechtlich sind Mängel innerhalb der Gewährleistungspflicht anzuzeigen und diese ist nun halt mal 5 Jahre, dann verjähren diese Ansprüche. Bei arglistiger Täuschung sieht das anders aus (ist hier nicht der Fall).
Frage hier an das Forum: Warum soll ich eine Arbeit nicht beanstanden dürfen die falsch ausgeführt worden ist und für die ich gutes Geld bezahlt habe. Da hat der Sanitär wortwörlich scheiße gebaut.
Stimme ich dir per Definition grundsätzlich zu. Wenn der Keller im 4. Jahr feucht wird oder der Dachstuhl wegfault und Du es jetzt erst bemerkst. Alles ok...

Aber du hast den Pott jeden Tag mindestens dutzende Mal die letzten 5 Jahre benutzt und kein einziges Mal den Mund aufgemacht. Wie soll der GU oder Bauträger Dich bei so einer Anfrage ernst nehmen? Geschweige denn, ein Anwalt der Dich dann vertritt. Bei sowas würde ich als GU es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.
 
Y

ypg

Falsch, es gibt keine Norm für die EInbauhöhe von z.B. Santiär aber Empfehlungen der Hersteller
Streiche Norm, ersetze durch normal im Standard, wwi

Rechtlich sind Mängel
... sofort anzuzeigen, wenn man sie entdeckt.

arum soll ich eine Arbeit nicht beanstanden dürfen die falsch ausgeführt worden ist
Falsch! Sie ist nicht falsch ausgeführt, sondern liegt in der Empfehlung des Sanitärhandwerks/Herstellers (Deine Worte)

Du bist hier ja ein Neunmalkluger, der beharrlich immer Recht hat und nie falsch liegt.
 
A

ard_2

Du bist hier ja ein Neunmalkluger, der beharrlich immer Recht hat und nie falsch liegt.[/QUOTE]
Nur weil ich ggf. etwas Besseres zu tun habe als wie Du hier zum Zeitvertreib oder aus anderen Beweggründen das Forum mit Beiträgen und Kommentaren zu fluten (ich sage nur 14'342 Beiträge seit 10.2012 also ca. 6 Beiträge pro Tag) hast Du hier also Gewohnheitsrecht als Forensenior (geschl. neutral) und stellst mich wenig Userr also als Neunmalklug hin.
Meine Fragestellung anfänglich war aus reinem Interesse gestellt worden und wie auch in anderen Foren üblich fällt die Meute erst mal über den "Neuling" her und markiert ihr Revier.
Zum anderen Thema: Anzeige von Mängeln direkt beim Auftreten: Warum soll ich wegen jeder Kleinigkeit sofort zum Bauträger rennen?
Ja da hat sich der Estrich gesetzt und ne Fliese knackt. Warte ich also bis Ende der 5 Jahre, vielleicht kommt noch mehr dazu und dann muss der Fliesenleger nicht zweimal raus. Was dann auch in ökonomischen Sinn vorteilhaft wäre.
Da fachliche Diskussionen hier nur schwer möglich sind bin ich raus. Viel Spaß aber nicht auf meine Kosten
 
AxelH.

AxelH.

und wie auch in anderen Foren üblich fällt die Meute erst mal über den "Neuling" her und markiert ihr Revier.
Mit Verlaub: Ich war auch einmal neu hier und bin hier immer mit größter Höflichkeit behandelt worden und verdanke dem Forum viele gute Tipps und Hinweise. Darum komme ich - auch wenn unser Haus so gut wie fertig ist - immer wieder gerne hierher und lasse andere am Schatz meiner Erfahrungen teilhaben.
Die unberechtigte Kritik aus dem letzten Post kann ich also nicht unwidersprochen stehen lassen. Und das muss mal gesagt / geschrieben werden. Sofort. Und nicht erst in knapp fünf Jahren ...
 
C

chand1986

wie auch in anderen Foren üblich fällt die Meute erst mal über den "Neuling" her und markiert ihr Revier.
Ist mir noch nirgendwo passiert. Komisch. Nicht, dass es nachher am Neuling liegt...

Warum soll ich wegen jeder Kleinigkeit sofort zum Bauträger rennen?
Da fällt mir ob des Topics nichts mehr zu ein.

Warte ich also bis Ende der 5 Jahre, vielleicht kommt noch mehr dazu und dann muss der Fliesenleger nicht zweimal raus. Was dann auch in ökonomischen Sinn vorteilhaft wäre.
Und hättest du gefragt: "Haben bis jetzt Mängel auflaufen lasen, damit niemand öfter als nötig raus muss. Gehört unser zu hohes Klo auch dazu?"

hättest du evtl. andersartige Antworten gekriegt. Kommunikation und so.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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