Grenzbebauung Garage, Fenster möglich

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Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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S

Stefan Michel

... und wenn Glasbausteine "zulässig sein könnten" würde mich mal interessieren WARUM? Die BayBo bezieht sich nirgends auf spezielles Material. Das Wort "Glasbausteine" gibt es in der BayBo nicht. Die Grenzwand muss "Feuerbeständig" also F90 sein, wie ich das erreiche bleibt mir überlassen. Glasbausteine sind wahrscheinlich F90. In der BayBo steht wortwörtlich dass "(9) In inneren Brandwänden sind feuerbeständige Verglasungen nur zulässig, wenn sie auf die für die Nutzung erforderliche Zahl und Größe beschränkt sind. " Warum schreibt die BayBo also etwas von "inneren Brandwänden" und nicht allgemein von allen (also auch äußeren) Brandwänden?
 
T

Tamstar

BayBO § 28
Satz 2
"Brandwände sind erforderlich
1. als Gebäudeabschlusswand, […], wenn diese Abschlusswände an […] der Grundstücksgrenze errichtet werden, […]"

weiter Satz 8
"Öffnungen in Brandwänden sind unzulässig."

Was ist denn daran unklar? Es ist ja eben keine innere Brandwand.
 
S

Scout

Ist eine grenzstehende Garage im Sinne der Landesbauordnung ein Gebäude oder eine Nebenanlage zum eigentlichen Gebäude? Also ein Gebäude im eigentlichen Sinne? Nur dann hätte sie eine Gebäudeabschlusswand im Sinne der Landesbauordnung...
 
11ant

11ant

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