Aber verstehen tu ich's immer noch nicht. Das vorhandene, eingemessene Grundstück liegt zum Teil außerhalb des B-Plans ?
Du willst doch auf dem vorhandenen Grundstück ein zweites Haus bauen ?
Auf dem Vorhandenden Grundstück soll ein zweites Wohngebäude errichtet werden.
Laut Aussage der Sachbearbeiterin ist entweder:
- ein Teil des Grundstücks, nämlich der zum Ortsrand gerichtete, kein Bauland, sprich Acker (nebenan ist tatsächlich Acker...)
- oder die Bebauungsgrenze der Ortschaft läuft über unser Grundstück.
Dagegen spricht der von mir hochgeladene Ausschnitt aus der Bausatzung, hier ist das Grundstück nicht geschnitten.
Ich werde am Wochenende Kartenmaterial scannen und hochladen.