Grober Bauplanentwurf Einfamilienhaus inkl. Doppelgarage und Einl

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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Y

ypg

Hast Du schon die bebaute Fläche ausgerechnet?
Das Gartenhaus im Bestand wird auch mit einberechnet werden müssen. Weiß nicht, wie es in Bayern ist, aber ü30qm sind ü50kubik, ... Wissen tue ich es aber nicht definitiv, ist eher abgeleitetes Wissen ;)

Aber das Haus ist zu lang. 3 Meter Grenzbebauung gilt auch in Bayern?
Dazu kommt die Höhe, da fehlt mir das Wissen, wie dann berechnet wird.

Die Treppe muss natürlich innerhalb des Baufensters liegen. Dann auch an einen Stellplatz für die Einliegerwohnung denken und drauf achten, dass die Technik innerhalb der Thermik gebaut wird und nicht außerhalb. Ob das so sinnvoll ist, wie Du es Dir vorstellst, weiß ich nicht.
 
11ant

11ant

Ob das so sinnvoll ist, wie Du es Dir vorstellst, weiß ich nicht.
Aus meiner Sicht sind wir noch ein halbes Dutzend Entwürfe vom Finale entfernt. Das Stadium "eingeübt in das Zeichenprogramm" ist erreicht, aber das Gefühl für Dimensionen steckt noch in den Kinderschuhen, und an den Vorgaben überprüft sind sie wohl auch noch nicht so recht. Zum Beispiel diese Punkte
Das Gartenhaus im Bestand wird auch mit einberechnet werden müssen. [...] Dann auch an einen Stellplatz für die Einliegerwohnung denken
sehe ich ebenso.
 
E

Escroda

Geschossflächenzahl sind 1,1
Wieso? Nach 2.1.2 sind es 0,8. Bei 636m² Grundstücksfläche ist es aber auch egal.
Dies soll später aufgeteilt werden auf 636qm und 1154qm.
Wann später? Nach Erteilung der Baugenehmigung?
Kann ich als berechnungsgrundlage aktuell die 1790qm nehmen oder muss ich vom späteren
aufgeteilten Grundstück ausgehen?
Wenn der Bauantrag für das gesamte Grundstück gestellt wird, gehst Du von 1790m² aus. Dann muss der Gebäudebestand aber auch berechnet werden.
Wie meinst du das es nicht ins Baufenster passt?
Du musst ja innerhalb der blauen Linien bleiben mit deinem Grundriss. Es sieht aber so aus, dass es geometrisch nicht passt. Daher meine dringende Empfehlung, das (zukünftige) Baugrundstück maßstäblich ausdrucken und die Baugrenzen (blaue Linien) exakt hinein kartieren.
Wir haben so eine Wohnraumknappheit das mittlerweile fast alles genehmigt wird.
Kniestock, Traufhöhe? Ist der Gemeinde auch alles egal? Dann sollte die Gemeinde den Bebauungsplan außer Kraft setzen.
Eine Unterschreitung der 3m Mindestabstand wird aber sicher nicht genehmigt, es sei denn, dein Nachbar ist einverstanden.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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