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DG
Das ist leider erneut kompletter Unfug, denn wenn der F-Plan der übergeordneten (!) Plaungsbehörde (!) nicht vorliegt (oder zumindest nicht parallel passend zum Bebauungsplan geändert wird) verkauft keine Gemeinde auch nur einen einzigen Quadratmeter Bauland - Ausnahmen sind privilegierte BV im Außenbereich wie zB landwirtschaftliche Betriebsgebäude, die dann allerdings mehrere Hundert Meter Abstand zur bestehenden Wohnbebauung benötigen, da idR ImmissionsschutzG greift.Yvonne, Dirk mag vom Fach sein, und doch hast Du recht. Es passiert hier nämlich gerade, wo ich lebe genau so. Das Baugebiet istbdevfacto verkauft. Ein zwei Restposten noch. Die Stadt hat wieder einen Acker erworben unmittelbar neben einem älteren Baugebiet. Warum wohl? Nicht um dort Weizen zu ernten. Der Landwirt hat gut Geld bekommen für seinen Acker.
Karsten
In Eurem Fall ist der Drops planungstechnisch also längst gelutscht, ergo damit aber auch kein Spekulationsrahmen mehr vorhanden, der von Dir im Fall des TE aber gesehen wird. Ich spiele auf Deine kolportierten "nicht für 4€" an, Du erinnerst Dich?
Ich will Euren Dummheiten aber nun wirklich nicht länger im Wege stehen, Ihr könnt Euch ab jetzt ganz ungeniert gegenseitig für Euer gefährliches Halbwissen auf die Schulter klopfen, ohne dass ich Euch dabei stören werde.
Alles Gute!
Dirk Grafe