Auch bei Birke. Ausgenommen im Landeswaldgesetz sind Friedhöfe, Weihnachtsbaumplantagen, kleine Baumgruppen in besiedelten Gebieten. Umwandlung und Kahlschlag nur mit Einvernehmen Forstamt und Verpflichtung, an anderer Stelle wieder genauso viel aufzuforsten. Karsten