Grünordnerische Festsetzung - Eure Meinung?

4,50 Stern(e) 4 Votes
K a t j a

K a t j a

Folgender Fall:
Wir haben in der Straße 5 Neubauten. Unser Bebauungsplan besagt, dass im hinteren Teil der Grundstücke Streuobstwiesen verpflichtend entstehen sollen. Dazu sind zu jedem der Grundstücke detailliert die Anzahl und Größe der zu pflanzenden Obstbäume vorgeschrieben. Die Bauherren haben 1 Jahr Zeit, um die Pflanzungen vorzunehmen. Außerdem steht explizit darin, dass nur einheimische Gehölze gepflanzt werden dürfen. So weit so gut.

Jetzt kam bei meinem Mann und mir die Frage auf, wie man sich verhalten soll, wenn die Bauherren dieser Pflicht nicht nachkommen? Ich finde das sehr schwierig. Einerseits möchte man kein Stinkstiefel sein und Friede in seinem Dorf. Andererseits bin ich jetzt schon genervt von dem 1. Garten des Grauens, der gerade entsteht, wo die eigentliche Obstbaumwiese für einen Mega-Pool mit Terrasse umgegraben wird.

Mein Mann ist klar der Meinung, dass uns das nichts angeht. Ich finde hingegen, dass gerade das Pflanzen der Bäume für den naturnahen Charakter des Dorfes wichtig ist. Natürlich sollen die Nachbarn auf Ihrem Land glücklich werden und ich habe sicher nix gegen einen Pool. Aber es nervt mich, dass die Bebauungsplan-Vorgaben hinsichtlich Bepflanzung so dermaßen ignoriert werden. Schließlich weiß man ja vor dem Kauf, worauf man sich einlässt.

Was denkt Ihr?
 
WilderSueden

WilderSueden

Du willst uns also fragen, was wir davon halten, wenn du deinen Nachbarn verpetzt?
Im Dorf würde ich davon ausgehen, dass früher oder später bekannt ist, wer dem Amt den entsprechenden Tipp gegeben hat. Wenn du damit leben kannst, nur zu. Für mich klingt das nicht mehr nach einer Bagatelle
 
K a t j a

K a t j a

Du willst uns also fragen, was wir davon halten, wenn du deinen Nachbarn verpetzt?
Eigentlich nicht. Ich würde einfach direkt auf die Menschen zu gehen und die Sache ansprechen.
Im Dorf würde ich davon ausgehen, dass früher oder später bekannt ist, wer dem Amt den entsprechenden Tipp gegeben hat. Wenn du damit leben kannst, nur zu. Für mich klingt das nicht mehr nach einer Bagatelle
Also Du meinst, die Missachtung des B-Plans ist eine Bagatelle, die Durchsetzung des selben hingegen nicht. Interessant.
 
WilderSueden

WilderSueden

Nein, ich meine, es gibt Abweichungen vom Bebauungsplan, die sind eine Bagatelle. Wenn der Nachbar einen Halbstamm statt dem im Bebauungsplan vorgesehenen Hochstamm pflanzt, zum Beispiel. Oder wenn ich zum Beispiel bei uns das Thema Bedachung von Nebengebäuden anschaue. Die müssten bei uns nämlich entweder gleich wie das Wohngebäude eingedeckt oder begrünt werden, was natürlich kaum jemand macht. (Streng genommen ist das weniger eine Bagatelle und mehr eine unsinnige Vorschrift...)

Ansprechen ist schön und gut, du musst dir halt im Klaren darüber sein, dass der Nachbar sehr genau weiß, dass er das eigentlich nicht darf und deine Meinung dazu nicht interessiert.
 
K a t j a

K a t j a

Nein, ich meine, es gibt Abweichungen vom Bebauungsplan, die sind eine Bagatelle. Wenn der Nachbar einen Halbstamm statt dem im Bebauungsplan vorgesehenen Hochstamm pflanzt, zum Beispiel.
Da hast Du sicher Recht. Die Sachlage war aber hier, statt der 9 Obstbäume entsteht ein Pool. Das ist schon ein ziemlicher Unterschied, würde ich sagen. Ich muss allerdings dazu sagen, wir wissen ja noch gar nicht, wie das ausgeht. Vielleicht pflanzt er ja noch die 9 Obstbäume um den Pool herum.
Ansprechen ist schön und gut, du musst dir halt im Klaren darüber sein, dass der Nachbar sehr genau weiß, dass er das eigentlich nicht darf und deine Meinung dazu nicht interessiert.
Wieso sollte meine Meinung nicht interessieren? Mich interessiert doch auch die des Nachbarn.
 
C

chand1986

Würdest du deine Bepflanzung unabhängig vom Nachbarn so machen? Oder nur dann, wenn er auch muss?

Falls du ohnehin vor hast, die Obstbäume zu pflanzen, wäre der Pool mir egal.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3120 Themen mit insgesamt 42236 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Grünordnerische Festsetzung - Eure Meinung?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Bewerbung für ein Neubaugebiet: Auswahl der Grundstücke 41
2Grundstück - Ideen und Anregungen zu Ausrichtung und Bebauungsplan 33
3Bebauung in zweiter Reihe ohne Bebauungsplan? Was können wir tun? 22
4Muss Gemeinde erschließen, wenn Bebauungsplan vorhanden? 20
5Vereinigung zweier Grundstücke - Baufenster neu legen? 20
6Bebauungsplan von 1998 - Festsetzung der Traufhöhe auf max. 3,00m 12
7Bestandsbauten auf Grundstücken in neuem Bebauungsplan 27
8Nichteinhaltung des Bebauungsplan vom Nachbarn 101
9Renditeobjekt bauen, trotz 1 1/2 geschossigen Bebauungsplan 11
10Fragen Bebauungsplan (Vollgeschosse, Kniestock) 11
11Bebauungsplan mit Vorstellungen kombinieren - Brainstorming 23
12Befreiung vom Bebauungsplan erwirken - wie? 53
13Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bei Bebauungsplan von 1968 11
14Restriktiver Bebauungsplan - lohnt sich Grundstückskauf? 20
15Regelungen bei Bebauungsplan Erfahrungen? 22
16Lokale Bank vermarktet Grundstücke - Koppelgeschäft 26
17Bebauungsplan-Unterschied bei Erdgeschoss, Dach und Eingeschossig 17
18Bebauungsplan und daraus folgender Hausplan 44
19Wie lange gilt ein Bebauungsplan ? 20
20Grundstücke selbst teilen und erschließen 24

Oben