Grünordnerische Festsetzung - Eure Meinung?

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HausKaufBayern

HausKaufBayern

Finde ich gut, dass du dich hier für mehr Natur und deine Prinzipien einsetzen möchtest. Das geht uns alle etwas an.
Gerade die Fraktion Steingarten und Pool hat entweder einfach nicht das Verständnis, dass man der Natur auch Raum lassen soll, oder sind bewusst egoistisch mit dem Gedanken unterwegs nach mir die Sintflut.

Spreche ihn darauf an mit dem Gedanken, dass es eventuell wirklich aus Versehen oder bedingt durch andere Ursachen entstanden ist.
 
WilderSueden

WilderSueden

Tatsächlich nehmen gerade die grünordnerischen Festsetzungen in vielen B-Plänen umfangreiche Texte ein. Ich finde nicht, dass man darüber streiten kann. Die teure Fachkraft, die sich darüber in Zusammenarbeit mit anderen teuren Fachkräften Gedanken gemacht hat, hat sich das ja nicht ausgedacht, um die Bevölkerung zu schikanieren.
So manche Vorschrift ist Quatsch, gerade bei den Pflanzgeboten. Wer bei 650qm Grundstücken Großbäume wie Eiche oder Linde vorsieht, ist garantiert keine Fachkraft oder will die Bevölkerung absichtlich schikanieren. Ausgewachsen sind die Teile über 20m hoch und fallen im Zweifelsfall auf Nachbars Haus. Mal abgesehen davon, dass die 8m Grenzabstand (so in BW vorgesehen) auf solchen Grundstücken nur einzuhalten sind, wenn der ausgewachsene Baum zur Hälfte im Wohnzimmer steht. Ähnliche Spiel bei der Frage ob Halbstamm oder Hochstamm. Halbstämme sind eigentlich der geeignetere Baum für einen Garten, Bebauungspläne haben aber einen Fetisch für Hochstämme...
 
K a t j a

K a t j a

So manche Vorschrift ist Quatsch, gerade bei den Pflanzgeboten. Wer bei 650qm Grundstücken Großbäume wie Eiche oder Linde vorsieht, ist garantiert keine Fachkraft oder will die Bevölkerung absichtlich schikanieren.
Das es auch Bebauungspläne mit fragwürdigen Vorgaben gibt, haben wir ja hier schon hin und wieder erlebt. Insofern gebe ich Dir recht. Aber ist das ein Grund die Maßnahmen grundsätzlich als unsinnig abzutun? In diesem konkreten Fall sind die geforderten Bäume weder zu groß noch sind die Grundstücke zu klein.
 
Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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