Grundbuchauszug vor Hauskauf - GBR als Besitzer eingetragen

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S

Skimmy123

Hallo zusammen,

wir haben nach langem Suchen eine Immobilie gefunden, die wir kaufen möchten und haben auch bereits die mündliche Zusage der Verkäufer erhalten. Derzeit befinden wir uns in den Vorbereitungen / Absprachen mit den Verkäufern und den Banken für die Finanzierung.
Aufgrund der für uns gewaltigen Kaufsumme versuchen wir, besonders vorsichtig zu sein und wollen alles "ganz genau" prüfen. Aktuell liegt uns unter anderem der von den Verkäufern digital zur Verfügung gestellte Grundbuchauszug vor und wir als Laien sind da etwas stutzig und möchten hier um Rat bitten.

Kontext zur Situation: Die Verkäufer (beide selbstständige Geschäftsleute) haben vor, für immer auszuwandern und möchten das Haus BJ '94, auch gerne mit Inhalt wie fast alle Möbel etc, verkaufen. Das Haus wurde augenscheinlich immer gut in Schuss gehalten und besonders die letzten 5 Jahre immer wieder modernisiert (Anbau eines Kaltgartens, Teilsanierung Badezimmer, neue Fließen in Flur und Küche EG, neue Küche, Einfahrt neu gepflastert, neues schmiedeeisernes Tor in der Einfahrt, ein mittlerweile 5 Jahre alter neuer Kamin).
Wir erklären uns diese Modernisierungen vor dem Auswandern damit, dass die Verkäufer vermutlich den Verkaufspreis steigern wollten. Ansonsten finden wir es nicht logisch, so viel Geld in eine Immobilie zu stecken, die "man eh bald verkauft".

Zum Grundbuch, es wurden Mitte 2020 folgende Eintragungen veranlasst:
- (Abt I) Nun ist es so, dass die Verkäufer 2020 als Eheleute eine GbR gegründet haben und diese als Besitzer eingetragen haben. Gesellschafter laut Eintrag der GbR sind die beiden Eheleute. Vorher waren die Eheleute als Personen zu jeweils 1/2 die Besitzer.
- In Abt. II Nr5 ist eine "beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wohnrecht)" für die beiden Eheleute "als Gesamtberechtigte" mit dem Zusatz: "Das Recht hat Rang vor Abt.III Nr.7"
- Zusätzlich steht in Abt. II noch eine "Rückerwerbsvormerkung" für die beiden Eheleute als Personen (Bemerkung: nicht die GbR!)
- In Abt. III Nr7 steht eine "100.000€ Grundschuld mit 15% Jahreszinsen ab 06/2020 und 5% Nebenleistung einmalig für" beide Eheleute als Personen. "Das Recht hat Rang nach Abt. II Nr5"

Unsere Fragen:
1. Die Seitenanzahl ist laut Fußzeile "17", wir haben aber nur Seite 2, 6, 8, 9, 15 und 17 bekommen. Muss das nicht vollständig sein?
2. Wie ist das zu verstehen, dass der Besitzer die GbR ist, bestehend aus den Eheleuten, aber die Eheleute eingetragenes Wohnrecht haben und dann noch eine Grundschuld auf die Eheleute, aber nicht die GbR eingetragen ist? Und was sind das für horrende Zinssätze? Ist das ein Steuersparmodel oder ähnliches? Und warum ist das ein Jahr vor dem Verkauf geschehen? Die Verkäufer wollen den gleichen Notar für den Verkauf, der auch diese Änderung eingetragen hat.
3. Woran erkenne ich, dass es sich um ein Wohngebiet handelt und nicht z.B. Gewerbe? Laut Übersicht heißt es "Gebäude und Freifläche, Bauplatz"

Falls das nicht aussagekräftig ist, kann ich auch die (geschwärzten) Kopien des Grundbuchs hier hochladen.

Wir würden uns über Rat freuen.
 
H

Hausbautraum20

Hallo,

als absoluter Laie ist mir beim Lesen nur gekommen, dass bei unserem Grundstückskauf auch so irrsinnig hohe Zinsen in irgendeinem Kontext beim Notar vorkamen.
Dafür gab es aber eine logische Erklärung, die mir grad aber nicht mehr einfällt.
 
G

Grobmutant

Die hohen Zinssätze für die Grundschuld sind so üblich. Das sind nicht die Zinsen, die man wirklich an die Bank zahlt, sondern nur eine zusätzliche Sicherheit für die Banken. Google mal nach "Grundschuld Zinsen".
 
G

Grobmutant

Ruf doch einfach mal den Notar an und frag, ob für euch irgendwelche Risiken oder Besonderheiten bestehen würden. Die Beratung beider Seiten ist schließlich seine Aufgabe und euer gutes Recht.
Hab ich auch vor einem Grundstückskauf gemacht.
 
11ant

11ant

Kontext zur Situation: Die Verkäufer (beide selbstständige Geschäftsleute) [...]
Zum Grundbuch, es wurden Mitte 2020 folgende Eintragungen veranlasst:
- (Abt I) Nun ist es so, dass die Verkäufer 2020 als Eheleute eine GbR gegründet haben und diese als Besitzer eingetragen haben. Gesellschafter laut Eintrag der GbR sind die beiden Eheleute. Vorher waren die Eheleute als Personen zu jeweils 1/2 die Besitzer.
- In Abt. II Nr5 ist eine "beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wohnrecht)" für die beiden Eheleute "als Gesamtberechtigte" mit dem Zusatz: "Das Recht hat Rang vor Abt.III Nr.7"
- Zusätzlich steht in Abt. II noch eine "Rückerwerbsvormerkung" für die beiden Eheleute als Personen (Bemerkung: nicht die GbR!) [...]
1. Die Seitenanzahl ist laut Fußzeile "17", wir haben aber nur Seite 2, 6, 8, 9, 15 und 17 bekommen. Muss das nicht vollständig sein? [...]
3. Woran erkenne ich, dass es sich um ein Wohngebiet handelt und nicht z.B. Gewerbe? Laut Übersicht heißt es "Gebäude und Freifläche, Bauplatz"
Ich vermute, beide Eigentümer sind mit je einer Einzelfirma selbständig. Die Konstruktion mit der GbR, dem Wohnrecht, den Grundschulden der natürlichen Personen und daß die beiden Gesellschafter die Immobilie von der GbR zurückkaufen können wird schlicht dem Schutz vor Obdachlosigkeit im Falle von Solvenzproblemen beider Einzelfirmen zu tun haben. Die derart "belastete" Immobilie soll im Ernstfall gierigen Gläubigern den Appetit verderben. Bei Grundbuchauszügen Seiten mit gelöschten Eintragungen nicht mitzukopieren, ist durchaus üblich und zweckmäßig, schließlich sind Datenschutzbelange Dritter berührt. Die Widmung als Wohnbaufläche läßt sich im Bebauungsplan klären.
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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