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Skimmy123
Hallo zusammen,
wir haben nach langem Suchen eine Immobilie gefunden, die wir kaufen möchten und haben auch bereits die mündliche Zusage der Verkäufer erhalten. Derzeit befinden wir uns in den Vorbereitungen / Absprachen mit den Verkäufern und den Banken für die Finanzierung.
Aufgrund der für uns gewaltigen Kaufsumme versuchen wir, besonders vorsichtig zu sein und wollen alles "ganz genau" prüfen. Aktuell liegt uns unter anderem der von den Verkäufern digital zur Verfügung gestellte Grundbuchauszug vor und wir als Laien sind da etwas stutzig und möchten hier um Rat bitten.
Kontext zur Situation: Die Verkäufer (beide selbstständige Geschäftsleute) haben vor, für immer auszuwandern und möchten das Haus BJ '94, auch gerne mit Inhalt wie fast alle Möbel etc, verkaufen. Das Haus wurde augenscheinlich immer gut in Schuss gehalten und besonders die letzten 5 Jahre immer wieder modernisiert (Anbau eines Kaltgartens, Teilsanierung Badezimmer, neue Fließen in Flur und Küche EG, neue Küche, Einfahrt neu gepflastert, neues schmiedeeisernes Tor in der Einfahrt, ein mittlerweile 5 Jahre alter neuer Kamin).
Wir erklären uns diese Modernisierungen vor dem Auswandern damit, dass die Verkäufer vermutlich den Verkaufspreis steigern wollten. Ansonsten finden wir es nicht logisch, so viel Geld in eine Immobilie zu stecken, die "man eh bald verkauft".
Zum Grundbuch, es wurden Mitte 2020 folgende Eintragungen veranlasst:
- (Abt I) Nun ist es so, dass die Verkäufer 2020 als Eheleute eine GbR gegründet haben und diese als Besitzer eingetragen haben. Gesellschafter laut Eintrag der GbR sind die beiden Eheleute. Vorher waren die Eheleute als Personen zu jeweils 1/2 die Besitzer.
- In Abt. II Nr5 ist eine "beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wohnrecht)" für die beiden Eheleute "als Gesamtberechtigte" mit dem Zusatz: "Das Recht hat Rang vor Abt.III Nr.7"
- Zusätzlich steht in Abt. II noch eine "Rückerwerbsvormerkung" für die beiden Eheleute als Personen (Bemerkung: nicht die GbR!)
- In Abt. III Nr7 steht eine "100.000€ Grundschuld mit 15% Jahreszinsen ab 06/2020 und 5% Nebenleistung einmalig für" beide Eheleute als Personen. "Das Recht hat Rang nach Abt. II Nr5"
Unsere Fragen:
1. Die Seitenanzahl ist laut Fußzeile "17", wir haben aber nur Seite 2, 6, 8, 9, 15 und 17 bekommen. Muss das nicht vollständig sein?
2. Wie ist das zu verstehen, dass der Besitzer die GbR ist, bestehend aus den Eheleuten, aber die Eheleute eingetragenes Wohnrecht haben und dann noch eine Grundschuld auf die Eheleute, aber nicht die GbR eingetragen ist? Und was sind das für horrende Zinssätze? Ist das ein Steuersparmodel oder ähnliches? Und warum ist das ein Jahr vor dem Verkauf geschehen? Die Verkäufer wollen den gleichen Notar für den Verkauf, der auch diese Änderung eingetragen hat.
3. Woran erkenne ich, dass es sich um ein Wohngebiet handelt und nicht z.B. Gewerbe? Laut Übersicht heißt es "Gebäude und Freifläche, Bauplatz"
Falls das nicht aussagekräftig ist, kann ich auch die (geschwärzten) Kopien des Grundbuchs hier hochladen.
Wir würden uns über Rat freuen.
wir haben nach langem Suchen eine Immobilie gefunden, die wir kaufen möchten und haben auch bereits die mündliche Zusage der Verkäufer erhalten. Derzeit befinden wir uns in den Vorbereitungen / Absprachen mit den Verkäufern und den Banken für die Finanzierung.
Aufgrund der für uns gewaltigen Kaufsumme versuchen wir, besonders vorsichtig zu sein und wollen alles "ganz genau" prüfen. Aktuell liegt uns unter anderem der von den Verkäufern digital zur Verfügung gestellte Grundbuchauszug vor und wir als Laien sind da etwas stutzig und möchten hier um Rat bitten.
Kontext zur Situation: Die Verkäufer (beide selbstständige Geschäftsleute) haben vor, für immer auszuwandern und möchten das Haus BJ '94, auch gerne mit Inhalt wie fast alle Möbel etc, verkaufen. Das Haus wurde augenscheinlich immer gut in Schuss gehalten und besonders die letzten 5 Jahre immer wieder modernisiert (Anbau eines Kaltgartens, Teilsanierung Badezimmer, neue Fließen in Flur und Küche EG, neue Küche, Einfahrt neu gepflastert, neues schmiedeeisernes Tor in der Einfahrt, ein mittlerweile 5 Jahre alter neuer Kamin).
Wir erklären uns diese Modernisierungen vor dem Auswandern damit, dass die Verkäufer vermutlich den Verkaufspreis steigern wollten. Ansonsten finden wir es nicht logisch, so viel Geld in eine Immobilie zu stecken, die "man eh bald verkauft".
Zum Grundbuch, es wurden Mitte 2020 folgende Eintragungen veranlasst:
- (Abt I) Nun ist es so, dass die Verkäufer 2020 als Eheleute eine GbR gegründet haben und diese als Besitzer eingetragen haben. Gesellschafter laut Eintrag der GbR sind die beiden Eheleute. Vorher waren die Eheleute als Personen zu jeweils 1/2 die Besitzer.
- In Abt. II Nr5 ist eine "beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wohnrecht)" für die beiden Eheleute "als Gesamtberechtigte" mit dem Zusatz: "Das Recht hat Rang vor Abt.III Nr.7"
- Zusätzlich steht in Abt. II noch eine "Rückerwerbsvormerkung" für die beiden Eheleute als Personen (Bemerkung: nicht die GbR!)
- In Abt. III Nr7 steht eine "100.000€ Grundschuld mit 15% Jahreszinsen ab 06/2020 und 5% Nebenleistung einmalig für" beide Eheleute als Personen. "Das Recht hat Rang nach Abt. II Nr5"
Unsere Fragen:
1. Die Seitenanzahl ist laut Fußzeile "17", wir haben aber nur Seite 2, 6, 8, 9, 15 und 17 bekommen. Muss das nicht vollständig sein?
2. Wie ist das zu verstehen, dass der Besitzer die GbR ist, bestehend aus den Eheleuten, aber die Eheleute eingetragenes Wohnrecht haben und dann noch eine Grundschuld auf die Eheleute, aber nicht die GbR eingetragen ist? Und was sind das für horrende Zinssätze? Ist das ein Steuersparmodel oder ähnliches? Und warum ist das ein Jahr vor dem Verkauf geschehen? Die Verkäufer wollen den gleichen Notar für den Verkauf, der auch diese Änderung eingetragen hat.
3. Woran erkenne ich, dass es sich um ein Wohngebiet handelt und nicht z.B. Gewerbe? Laut Übersicht heißt es "Gebäude und Freifläche, Bauplatz"
Falls das nicht aussagekräftig ist, kann ich auch die (geschwärzten) Kopien des Grundbuchs hier hochladen.
Wir würden uns über Rat freuen.