Grunddienstbarkeit Wasserversorgungsleitung

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Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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MayrCh

Warum sollte eine Wertminderung für eine Stück Garten gegeben sein?
Weil du darüber nicht verfügen kannst, wie du willst. Keine Bepflanzung, kein Bewuchs, keine Geländemodellierung, keine Garage, kein Gartenhaus, keine Pflasterarbeiten oder sonstige festen Oberflächen, keine Bewässerungssysteme oder Drainagen, das Grundstück muss immer frei zugänglich sein, keine Punkt- oder Streifenfundamente... Leitungsrechte können sehr wohl beeinträchtigen. Gerade und besonders, wenn nicht über ein Anschlussverhältnis abgesichert.
 
N

nordanney

Weil du darüber nicht verfügen kannst, wie du willst. Keine Bepflanzung, kein Bewuchs, keine Geländemodellierung, keine Garage, kein Gartenhaus, keine Pflasterarbeiten oder sonstige festen Oberflächen, keine Bewässerungssysteme oder Drainagen, das Grundstück muss immer frei zugänglich sein, keine Punkt- oder Streifenfundamente... Leitungsrechte können sehr wohl beeinträchtigen. Gerade und besonders, wenn nicht über ein Anschlussverhältnis abgesichert.
Bepflanzung und Bewuchs sind natürlich möglich. Das gilt auch für eine Geländemodellierung.
Ich kann mich in den letzten fast 25 Jahren nicht daran erinnern, dass sich Wertminderungen im Preis gefunden haben. Es ist halt einfach ein Stück einfacher Garten, Vorgarten oder was auch immer. In meinem vorletzten Haus war unsere private Zufahrtsstraße (war Gemeinschaftseigentum von vier Doppelhaushälfte) mit einem Leitungsrecht belastet.
 
Kaspatoo

Kaspatoo

Bepflanzung und Bewuchs sind natürlich möglich. Das gilt auch für eine Geländemodellierung.
Ich kann mich in den letzten fast 25 Jahren nicht daran erinnern, dass sich Wertminderungen im Preis gefunden haben. Es ist halt einfach ein Stück einfacher Garten, Vorgarten oder was auch immer. In meinem vorletzten Haus war unsere private Zufahrtsstraße (war Gemeinschaftseigentum von vier Doppelhaushälfte) mit einem Leitungsrecht belastet.
er hat schon recht, du kannst über ein Stück nicht frei verfügen
das ist prinzipiell ein Nachteil
Nachteile können, müssen aber nicht, zu Wertminderungen führen

bzgl. Bepflanzung: Bäume z.B. gehen nicht

So eine Wertminderung stellt man ohne Gutachter oder einem konkreten Verkauf mit vorheriger Verhandlung nicht fest.

Wenn man das nicht frei-verfügbare Grundstück selbst als "einfachen" Garten nutzt, dann ist ja alles gut. Es ist ja auch keine Wertminderung über die Jahre.

Aber, wenn du ein Grundstück nun hast, und nun will jemand da ein Leitungsrecht haben, und du dann das Grundstück wieder verkaufen wollen würdest, kann es durch das inzwischen eingetragene Leitungsrecht weniger Wert sein.

Wenn du ein Grundstück kaufst, auf dem Rechte liegen und du verkaufst es wieder, ist es keine Wertminderung mehr, da diese irgendwann vorher bereits passiert ist.

Zu zuvor:
Hier von 20-30% zu sprechen halte ich für schwierig, ohne das irgendwie belegen zu können.
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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