W
wobbbel
Hallo zusammen,
ich besitze ein Grundstück, dass ringsrum von anderen Grundstücken umgeben ist. Nur vorne, an einer Seite hat es Zugang zu öffentlichen Wegen. Nun will ich von dieser Fläche den vorderen Teil verkaufen. Also hätte das verbleibende Stück keinen Anschluss mehr an öffentliche Wege oder ähnliches.
Ich habe gelesen, dass man verschiedene Grunddienstbarkeiten eintragen lassen kann. Also zB. ein Fahr- und Wegerecht.
Viele Artikel beziehen sich auf schon existierende Wege. In meine Fall müsste ein Weg aber erst eingerichtet werden.
(siehe Skizze im Anhang).
Was mir aber noch nicht ganz klar ist, ist die Frage, ob man beim Verkauf des vorderen Teils zb. durch Eintragung ins Grundbuch (oder in den Kaufvertrag?) auch die folgenden Dinge festlegen kann:
- wo genau verläuft der Weg?
- welche Breite hat der Weg? (Dimensionierung des Weges so, dass das verbleibende (hinterliegende) Grundstück in Zukunft noch mit Wohnbebauung versehen werden kann (Rettungszufahrten etc.))
- welche Beschaffenheit muss der Weg haben? Kann ich den Käufer verpflichten dort eine asphaltierte Straße zu bauen? Oder muss ich, wenn es es doof läuft, mit meinem Auto über eine Wiese holpern?
Für eure Hilfe und Ratschläge wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße!
ich besitze ein Grundstück, dass ringsrum von anderen Grundstücken umgeben ist. Nur vorne, an einer Seite hat es Zugang zu öffentlichen Wegen. Nun will ich von dieser Fläche den vorderen Teil verkaufen. Also hätte das verbleibende Stück keinen Anschluss mehr an öffentliche Wege oder ähnliches.
Ich habe gelesen, dass man verschiedene Grunddienstbarkeiten eintragen lassen kann. Also zB. ein Fahr- und Wegerecht.
Viele Artikel beziehen sich auf schon existierende Wege. In meine Fall müsste ein Weg aber erst eingerichtet werden.
(siehe Skizze im Anhang).
Was mir aber noch nicht ganz klar ist, ist die Frage, ob man beim Verkauf des vorderen Teils zb. durch Eintragung ins Grundbuch (oder in den Kaufvertrag?) auch die folgenden Dinge festlegen kann:
- wo genau verläuft der Weg?
- welche Breite hat der Weg? (Dimensionierung des Weges so, dass das verbleibende (hinterliegende) Grundstück in Zukunft noch mit Wohnbebauung versehen werden kann (Rettungszufahrten etc.))
- welche Beschaffenheit muss der Weg haben? Kann ich den Käufer verpflichten dort eine asphaltierte Straße zu bauen? Oder muss ich, wenn es es doof läuft, mit meinem Auto über eine Wiese holpern?
Für eure Hilfe und Ratschläge wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße!
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