Grunderwerbsteuer bei Bauland mitgeplanten Gebäude

4,80 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 15.01.2025
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Grunderwerbsteuer bei Bauland mitgeplanten Gebäude
>> Zum 1. Beitrag <<

Y

ypg

...du kaufst doch die Vorplanung nicht mit.
Der zitierte Passus bezieht sich auf Grundstück UND vorgeplantem Gebäude, also wie von einem Bauträger gekauft...
Du wirst nur das Grundstück kaufen! Immer auch im Notarvertrag nachzulesen, was man kauft ;)




Sorry, Tox, hab deines gar nicht gelesen... Naja, doppelt hält besser ;)
 
Zuletzt aktualisiert 15.01.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3128 Themen mit insgesamt 42335 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Grunderwerbsteuer bei Bauland mitgeplanten Gebäude
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundstück Anordnung & Ausrichtung Einfamilienhaus mit 160 qm Südhang 19
2Bestehendes Einfamilienhaus mit großem Grundstück kaufen und sanieren 22
3Grundriss Einfamilienhaus ca. 190m² und Platzierung auf Grundstück 22
4180qm Nicht-Anstatt-Haus, beste Anpassung ans Grundstück? 79
5langes, schmales Grundstück teilen 12
6Grundstück als Eigenkapital? Lebenshaltungskosten mit Kindern? 19
7an Grundstück grenzendes Grünland erwerben? 15
8Garagensetzung auf meinem Grundstück 11
9Grundstück vorübergehend pachten 26
10Grundriss Einfamilienhaus mit Flachdach auf 600m² Grundstück 19
11Grundstück in Neubaugebiet gefunden - Jetzt bauen? 19
12Grundriss Bungalow auf schon genutztem Grundstück 108
13Einfamilienhaus 150m2 Grundriss + Planung auf dem Grundstück 24
14Grundstück Nord-West-Ausrichtung - Tipps 24
15Ausrichtung auf dem Grundstück und Grundriss 10
16Finanzierung Grundstück & Winkelbungalow 20
17Grundstück bereits finanziert - andere Bank für Hausbau möglich? 42
18Grundstück auffüllen Grundplatte erstellen 17
19Grundstück separat kaufen oder mitfinanzieren? 15
20Grundstück gefunden, wann bezahlen? 29

Oben