Grunderwerbsteuer bei Bauland mitgeplanten Gebäude

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Y

ypg

...du kaufst doch die Vorplanung nicht mit.
Der zitierte Passus bezieht sich auf Grundstück UND vorgeplantem Gebäude, also wie von einem Bauträger gekauft...
Du wirst nur das Grundstück kaufen! Immer auch im Notarvertrag nachzulesen, was man kauft ;)




Sorry, Tox, hab deines gar nicht gelesen... Naja, doppelt hält besser ;)
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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