V
Vega82
Ja soweit waren wir auch der Auffassung, bis uns der Banker darauf gebracht hat, dass es wohl nicht so einfach ist.
Dazu ist leider auch schon viel im Internet zu finden.
Man bekommt vom Finanzamt einen Fragebogen, auf dem die Frage zu beantworten ist, ob man schon einen Bauträger hat.
Ist dies der Fall, geht das Finanzamt von einem Kopplungsgeschäft aus, auch wenn es keines ist. Mit der Begründung, dass man zum Zeitpunkt des Grundstückskaufs bereits an einen Bauträger gebunden war und keine freie Bauträgerwahl mehr bestand.
Dazu ist leider auch schon viel im Internet zu finden.
Man bekommt vom Finanzamt einen Fragebogen, auf dem die Frage zu beantworten ist, ob man schon einen Bauträger hat.
Ist dies der Fall, geht das Finanzamt von einem Kopplungsgeschäft aus, auch wenn es keines ist. Mit der Begründung, dass man zum Zeitpunkt des Grundstückskaufs bereits an einen Bauträger gebunden war und keine freie Bauträgerwahl mehr bestand.