Invi85
Guten Morgen zusammen,
ich habe eine Frage an die Juristen unter euch bzw. vielleicht hat ja auch ein Nicht-Jurist in dieser Richtung schon Erfahrung sammeln können.
Kurz zusammengefasst:
Am 07.04.16 bekamen wir unseren Grunderwerbsteuerbescheid über 1.944€.
Die Kosten setzten sich zusammen aus 5% der 13,19€/qm für Grund und Boden und 45,81€/qm für die Erschließungsanlagen.
Am 11.04.16 bezahlten wir diese Gebühr und dachten es wäre alles korrekt. Jedoch haben wir nun von Nachbarn erfahren das diese die 5% nur auf ihren Grund und Boden und nicht auf die Erschließungsanlagen zahlen mussten. Die Schlussrechnung der Straßenbauarbeiten lag erst am 13.04.16 vor und dürfte daher laut Grunderwerbsteuergesetz §8 nicht mit in die grunderwerbsteuer mit einberechnet werden.
Haben nun dem Finanzamt das schriftlich mitgeteilt aber die meinen die Rechtsbehelfsfrist wäre bereits abgelaufen, daher würde eine detaillierte inhaltliche Erörterung meines Einwandes unterbleiben.
Nun meine Fragen...
Haben wir zu viel gezahlt oder hat unser Nachbar Glück gehabt und bekam zu wenig angerechnet?
Kann das Finanzamt einfach das Schreiben vom Tisch wischen weil man nicht jedes Dokument direkt über einen Anwalt prüfen lässt?
Danke und Gruß
Michael
ich habe eine Frage an die Juristen unter euch bzw. vielleicht hat ja auch ein Nicht-Jurist in dieser Richtung schon Erfahrung sammeln können.
Kurz zusammengefasst:
Am 07.04.16 bekamen wir unseren Grunderwerbsteuerbescheid über 1.944€.
Die Kosten setzten sich zusammen aus 5% der 13,19€/qm für Grund und Boden und 45,81€/qm für die Erschließungsanlagen.
Am 11.04.16 bezahlten wir diese Gebühr und dachten es wäre alles korrekt. Jedoch haben wir nun von Nachbarn erfahren das diese die 5% nur auf ihren Grund und Boden und nicht auf die Erschließungsanlagen zahlen mussten. Die Schlussrechnung der Straßenbauarbeiten lag erst am 13.04.16 vor und dürfte daher laut Grunderwerbsteuergesetz §8 nicht mit in die grunderwerbsteuer mit einberechnet werden.
Haben nun dem Finanzamt das schriftlich mitgeteilt aber die meinen die Rechtsbehelfsfrist wäre bereits abgelaufen, daher würde eine detaillierte inhaltliche Erörterung meines Einwandes unterbleiben.
Nun meine Fragen...
Haben wir zu viel gezahlt oder hat unser Nachbar Glück gehabt und bekam zu wenig angerechnet?
Kann das Finanzamt einfach das Schreiben vom Tisch wischen weil man nicht jedes Dokument direkt über einen Anwalt prüfen lässt?
Danke und Gruß
Michael