Abmahnen kann man, wenn auf einen Fehler hin weiter gebaut wird und die Rechnung in der Post liegt. Der BL hat zwar lapidar abgewunken, aber nach dem Hinweis muss er doch erst mal schauen. Insofern besteht nach meiner Meinung kein Grund, eine Mahnung zu schreiben.
Als Bauherr hast Du das Recht auf ein ordnungsgemäß hergestelltes Haus. Nur manchmal, ich korrigiere mich, oft muss nachgearbeitet werden. Da heißt es auch mal für den Bauherren, still zu halten, zwar etwas zu sagen, aber abzuwarten, bis etwas behoben werden kann.
Immer gleich mit Mangel und Baustopp zu kommen, ist falsch.
Aber nach diesem Forum rennt ja jeder zweite gleich zum RA.