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Wattfraß
Hallo Leute,
der Grundriss entspricht nun nahezu den empfohlenen "Standard-Grundrissen". Wir können daher die letzten Kommentare nicht richtig nachvollziehen.
Dennoch weiter im Text...
Der Technikraum im Grundrissentwurf Nr. 1 ist mit knapp 4 m² durchaus sehr klein. Allerdings ist der Raum mit 10 m² im Entwurf Nr. 2 m.E. wiederum zu groß. Immerhin befindet sich hier lediglich die Heizung, Waschmaschine, Elt-Kasten und vielleicht eine Dusche.
Der Schornstein ist selbstverständlich für einen Kamin im Wohnzimmer im EG gedacht. Dieser kann mit hoher Wahrscheinlichkeit leider nicht an der Giebelseite aufgebaut werden, da hier die Mindestabstände zum Nachbarn unterschritten werden. Es gilt daher einen Platz mitten im Wohnzimmer zu finden, wo er jedoch auch im OG nicht stört.
Die Kücheninsel kann entweder etwas eingekürzt und/oder an die Außenwand platziert werden. Somit bleibt auch hier genügend Platz zum Vorbeigehen. Eine L-Variante kommt für uns leider nicht in Frage.
Die Treppe ist maßstabsgerecht und aus dem original Entwurf übernommen.
Anbei noch einmal ein Vorschlag für eine offene Garderobe bei der auch zwei Personen Platz finden.
Aufgrund dem Gefälle würden wir das Gelände gern aufschütten und an der südlichen Grenze mit L-Steinen abfangen. Dies entspricht auch dem Lösungsweg, den die Nachbarn eingeschlagen haben.
Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen (1) Die Errichtung von Garagen ist innerhalb der Baugrenzen bei einem Mindestabstand von 6 m zur Straßenkante zulässig. (2) [...] (3) Zum Unterstellen von Fahrzeugen können anstelle von Garagen Carports errichtet werden. Für Carports gelten die gleichen Festlegungen wie für Garagen.
Die Rundung beginnt bei ca. 14 m auf der Nordseite und bei ca. 19 m von der Südseite aus.
Leider sind wir keine Architekten und bitten daher um Nachsicht bei der Umsetzung der Vorschläge. Wir sind natürlich auch sehr über anschauliche Skizzen dankbar. (Die Außenmaße betragen 9,50 m x 8,12 m, Wandstärke 30 cm) Wie schon richtig erwähnt, geht es hier um Skizzen, eine Idee und die grundsätzliche Aufteilung. Die finalen Ideen würden wir dann gern unserem GU zum Planungsgespräch mitteilen.
Viele Grüße!
der Grundriss entspricht nun nahezu den empfohlenen "Standard-Grundrissen". Wir können daher die letzten Kommentare nicht richtig nachvollziehen.
Derartige Kommentare sind leider wenig zielführend, insbesondere wenn man bedenkt, dass der Grundriss nahezu dem von Ihnen empfohlenen Danwood Point 127,4 entspricht....dass die gut gemeinten Empfehlungen wohl für die Katz waren.
Dennoch weiter im Text...
Der Technikraum im Grundrissentwurf Nr. 1 ist mit knapp 4 m² durchaus sehr klein. Allerdings ist der Raum mit 10 m² im Entwurf Nr. 2 m.E. wiederum zu groß. Immerhin befindet sich hier lediglich die Heizung, Waschmaschine, Elt-Kasten und vielleicht eine Dusche.
Der Schornstein ist selbstverständlich für einen Kamin im Wohnzimmer im EG gedacht. Dieser kann mit hoher Wahrscheinlichkeit leider nicht an der Giebelseite aufgebaut werden, da hier die Mindestabstände zum Nachbarn unterschritten werden. Es gilt daher einen Platz mitten im Wohnzimmer zu finden, wo er jedoch auch im OG nicht stört.
Die Kücheninsel kann entweder etwas eingekürzt und/oder an die Außenwand platziert werden. Somit bleibt auch hier genügend Platz zum Vorbeigehen. Eine L-Variante kommt für uns leider nicht in Frage.
Die Treppe ist maßstabsgerecht und aus dem original Entwurf übernommen.
Anbei noch einmal ein Vorschlag für eine offene Garderobe bei der auch zwei Personen Platz finden.
Aufgrund dem Gefälle würden wir das Gelände gern aufschütten und an der südlichen Grenze mit L-Steinen abfangen. Dies entspricht auch dem Lösungsweg, den die Nachbarn eingeschlagen haben.
Der Wortlaut lautet wie folgt:Stell doch mal bitte den genauen Wortlaut des B-Planes hinsichtlich der Carport-Regelung hier ein.
Welche Maße hat die Rundung des Grundstückes (wo beginnt die Kurve?)
Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen (1) Die Errichtung von Garagen ist innerhalb der Baugrenzen bei einem Mindestabstand von 6 m zur Straßenkante zulässig. (2) [...] (3) Zum Unterstellen von Fahrzeugen können anstelle von Garagen Carports errichtet werden. Für Carports gelten die gleichen Festlegungen wie für Garagen.
Die Rundung beginnt bei ca. 14 m auf der Nordseite und bei ca. 19 m von der Südseite aus.
Die Innenaufteilung ist noch völlig offen. Die Sache wäre erledigt, wenn der Bauantrag bereits eingereicht wäre.Na dann Prost Mahlzeit.
(Fast) reine Zeitverschwendung für alle Beteiligten hier, Schade.
Leider sind wir keine Architekten und bitten daher um Nachsicht bei der Umsetzung der Vorschläge. Wir sind natürlich auch sehr über anschauliche Skizzen dankbar. (Die Außenmaße betragen 9,50 m x 8,12 m, Wandstärke 30 cm) Wie schon richtig erwähnt, geht es hier um Skizzen, eine Idee und die grundsätzliche Aufteilung. Die finalen Ideen würden wir dann gern unserem GU zum Planungsgespräch mitteilen.
Viele Grüße!
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