MarcWen
Dämmung wird nicht das Problem sein. Auf die Nutzung kommt es an. Eine Garage darf etwa auf die Grundstücksgrenze gebaut werden, wenn sie als diese genutzt wird, sie hat dann einen privilegierten Status. Diesen verliert sie, sobald sie anders genutzt wird, auch einen Teil. Dann gilt auch wieder 3 Meter Abstand.Wenn 36,5 nicht verboten ist, dann hätte ich ja einen technisch ausreichend gedämmten Raum für die Technik. Oder wo liegt mein Denkfehler?
Beispiel bei uns: Doppelgarage auf Grundstücksgrenze. Dachterrasse nicht erlaubt, auch keine getrennte Dachterrasse mit 3 Meter Abstand. Einzige Option, 2 Einzelgaragen (2 Tore + Trennwand), dann ist die eine Gagarge privilegiert und ohne Dachterrasse auf der Grenze erlaubt, die 2. Einzelgarage somit 3 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze und Terrasse erlaubt. Echt komisch, aber leider Gesetz.