Grundriss-Diskussion: Einfamilienhaus + Einliegerwohnung als Mehrgenerationenhaus am Nordhang

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H

hanghaus2023

@g.gygax Es gibt doch sicher einen Plan vom Grundstück wo die Höhen eingezeichnet sind. Gibt es auch einen Plan, wo die Abmessungen des Grundstück hervorgehen?

Gibt es einen Bebauungsplan wo die Höhen des Hauses vorgeschrieben sind?

Dein UG kann bei dem Gelände kaum als Keller durch gehen!
 
G

g.gygax

@g.gygax Es gibt doch sicher einen Plan vom Grundstück wo die Höhen eingezeichnet sind. Gibt es auch einen Plan, wo die Abmessungen des Grundstück hervorgehen?

Gibt es einen Bebauungsplan wo die Höhen des Hauses vorgeschrieben sind?

Dein UG kann bei dem Gelände kaum als Keller durch gehen!
Wenn nicht explizit genannt, muss man wohl davon ausgehen, dass dem Bauamt die Umgebungsbebauung als Referenz dienen wird. Sicher bin ich mir nicht, aber es ist sehr wahrscheinlich ( falls Du es nicht irgendwo überlesen hast ;))


Da gehe ich auch davon aus, dass dem Bauamt bewusst ist, dass dort ein Hang existiert. Und deshalb ist zusätzlich der 2-Geschossigkeit ein UG erlaubt, welches in den Hang gebaut wird. Allerdings darf dieses UG kein Vollgeschoss sein, ansonsten würde im Bebauungsplan bei VG eine 3 stehen und kein Hanggeschoss Erwähnung finden.
Euer Hanggeschoss schaut aber wohl im Mittel über 140cm aus dem Bodenniveau raus?

… und da bin ich ganz und gar nicht bei Dir, denn somit wäre es für Dich ein Problem, mit 3 Vollgeschossen zu planen.

Traumhäuser kann man nicht reell und konstruktiv diskutieren… ansonsten könnte man Dir ja raten, nochmal 10% für die Engstellen zuzuplanen ;) Nein, mal im Ernst, was soll denn ein Vorschlag oder Kritik, wenn Du von den geplanten 270qm aufgrund des Budgets 50 - 80 qm eh abgeben musst, weil Du over quota mit dem Budget bist?!

Vom Grundsatz gefallen mir die Grundrisse (offen klar, flexibel) bis auf einige Dinge… (mal davon abgesehen, dass die Diele in der Einliegerwohnung zu schmal für barrierearme Ausführung ist) und die Hauptwohnung nichts an Arbeitsfläche in der Küche hat und Abstellfläche auch nirgendwo zu finden ist (ausser man möchte seine Reisekoffer und Gartenauflagen in der Speis lagern)… aber ich bin eh der Meinung, dass ein 3-Geschosser nicht erlaubt ist.
Das Hanggeschoss wird im Bebauungsplan als Hanggeschoss und nicht als Keller bezeichnet. Nach meinem Verständnis darf dieses auch baurechtlich ein Vollgeschoss sein.
Zum einen sind im Bebauungsplan Höhenangaben drin. Diese entsprechen meinen Angaben aus dem vorherigen Post (und nach Augenmaß auch ungefähr der Realität). Zusätzlich Ist im Bebauungsplan die Rohfußbodenhöhe für das Hanggeschoss und eine max. Wandhöhe, die 3 Vollgeschosse erlaubt (9,3m), festgelegt. Dem Bauamt muss also bewusst sein, dass das Hanggeschos zum Großteil überirdisch liegt. Eine Pflicht zum Aufschütten o.ä. gibt es im Bebauungsplan nicht. Die maximale Höhe für Aufschüttungen ist sogar auf 2m begrenzt, damit wäre noch nicht einmal die Südseite des HG komplett unterirdisch.
Auch die Häuser aus der Nachbarschaft mit dem gleichen Bebauungsplan haben als HG Vollgeschosse. Bei so gut wie allen Häusern liegen mindestens 2 Seiten des HG komplett frei. Viele sind z.B. so gebaut: Firstrichtung Nord-Süd (bei ungefähr gleichem Seitenverhältnis, wie unsere Planung), Die Südseite (kurz) ist komplette unterirdisch (Zufahrt von Süden), Die Nordseite (kurz) ist komplett frei. Bei der Ost- und Westseite (lang) ist dann meist eine komplett frei und eine zur Hälfte frei (mit Stützmauer oder Böschung). Die im Mittel 140cm würde also keines der Häuser einhalten.

Ich denke das ist so wie mit den Dachgeschossen. Die sind ja (zumindest ab einer gewissen Dachneigung oder mit einer größeren Gaube) oft baurechtlich ein Vollgeschoss, werden aber im Bebauungsplan nicht als weiteres Vollgeschoss bezeichnet sonder eben als Dachgeschoss.


Zur Grundrissdiskussion: Wo würdest du den Abstellfächen unterbringen? Meine einzige Idee bisher ist, dass Schlafzimmer im OG etwas kleiner zu machen um im Flur Entlang der Schlafzimmerwand einen größeren Schrank unterzubringen.

Vielleicht sollte ich die Frage zur Diskussion auch anders formulieren: Wo und wie könnte man die Fläche reduzieren?

Mein Problem ist, dass sich bei reduzierter Fläche die Räume schlecht auf die Stockwerke verteilen lassen:

Das größte Einsparpotenzial hat das OG: kein Gästezimmer, alle Zimmer und Flur etwas kleiner -> damit wären min 15qm weniger Fläche drin

Im EG könnte man aus meiner Sicht nur das Büro etwas verkleinern (das müsste ja dann Platz für 2 Schreibtische und eine Schlafmöglichkeit für 2 Personen haben) und die Speisekammer/Hauswirtschaftsraum könnte man noch etwas verkleinern -> max. 5qm kleiner eher weniger
Alternativ könnte man auch das Büro ins OG legen, damit könnte das EG deutlich kleiner ausfallen, dafür wäre des OG wieder zu groß.

Im HG könnte man den Technikraum kleiner machen. Was wäre hier die Mindestgröße?
In der Einliegerwohnung könnte man das Büro noch etwas kleiner machen. Der Flur müsste eher etwas größer sein (Barrierefreiheit) -> vermutlich auch unter 5qm Einsparpotenzial

Eine weitere Idee wäre eine Außentreppe anstatt einer Innentreppe um ins EG zu gelangen. -> Einsparpotenzial 4-5qm
Hier ist die Frage, ob das Sinn macht. Zum einen fianziell: Ist eine Außentreppe (mit zusätzlichem Podest vor der Haustür) eher teurer oder günstiger als eine Innentreppe?
Zum anderen: Ist eine Außentreppe praktikabel? Ich denke da vor Allem an Schnee und Glätte.

Habt ihr noch Ideen oder Vorschläge, wo man am besten Fläche reduzieren kann?
 
M

Myrna_Loy

Ich schätze eher, dass Ihr noch mal durchdenken müsst, ob die Einliegerwohnung eine Lebensqualität hat, die mit einer Eigentumswohnung mithalten kann. Ich sehe schlicht nicht, wie man Eure Ansprüche mit dem Budget zusammenbringen kann. Momentan gehen noch alle Prognosen von langfristig anhaltend hohen Baukosten aus.
Die Einliegerwohnung ist ja nicht mal klein, sondern hat auch drei Zimmer. Ich schätze, dass 2023 eher die Frage aufwirft, auf was können und wollen wir verzichten, um die Eltern in der Nähe zu haben.
 
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X

xMisterDx

Solange du an deiner Einliegerwohnung mit 50-60m² fest hältst, ist nichts zu machen. Selbst wenn du die auf, wenig attraktive 40m² eindampfst.
Du planst zu großzügig. Für dein Budget kriegst du in KfW40+ Standard am Hang bestenfalls 180m² all inclusive. D.h. mindestens 60m² musst du streichen.
 
M

Myrna_Loy

Oder anders gesagt, Euer Budget reicht bei den aktuellen Baukosten für gut 200 qm, wenn der Boden und der Hang keinerlei Probleme machen und ihr bei der Ausstattung auf die günstigen Varianten geht. Fteunde von uns haben im ländlichen NRW aktuell die Planungen laufen und kamen nach der Bemusterung bei 3100 €/qm der Quadratmeter raus. Und da waren alle Träume von edlen Treppen und höheren Decken schon gestrichen. Jetzt stehen sie vor der Frage klein aber fein oder großzügig und Baumarktchic.
 
Y

ypg

Sorry, aber das sind Deine Annahmen, teilweise auch nicht richtig. Du folgerst zu viel, ohne zu wissen.
ZB:
Auch die Häuser aus der Nachbarschaft mit dem gleichen Bebauungsplan haben als HG Vollgeschosse. Bei so gut wie allen Häusern liegen mindestens 2 Seiten des HG komplett frei. Viele sind z.B. so gebaut: Firstrichtung Nord-Süd (bei ungefähr gleichem Seitenverhältnis, wie unsere Planung), Die Südseite (kurz) ist komplette unterirdisch (Zufahrt von Süden), Die Nordseite (kurz) ist komplett frei.
Die im Mittel 140cm würde also keines der Häuser einhalten.
Doch! Genau so verhält es sich, wenn zwei Hälften zu 100% unterirdisch und zwei Hälften zu 100% über dem Gelände sind bei einer Standard-Geschosshöhe. Natürlich kommt es auch auf das Bundesland an, dann, von welchem Punkt aus gemessen werden und wie hoch das Hanggeschoss überhaupt ist. Aber pauschal betrachtet hast Du bei Deinen Nachbarn das typische UG mit im Mittel 140cm beschrieben, welches mit Deinen beschriebenen Daten und pauschalen Annahmen eben kein VG ist. Das ist dann allerdings etwas anderes, als wie bei Dir im Mittel mehr als 2/3 oder 3/4 rausschauen zu lassen. So etwas berechnet man und kann es auch offensichtlich nicht erkennen.

Dem Bauamt muss also bewusst sein, dass das Hanggeschos zum Großteil überirdisch liegt.
Nein. Dann würden sie einen 3-Geschosser erlauben. Ein Hanggeschoss wird sehr wahrscheinlich das sein, was zu 140cm im Mittel rausschauen darf. Ich persönlich bezweifle sogar, dass im HG überhaupt Aufenthaltsräume sein dürfen! Aber das schlimmste wollen wir jetzt mal nicht annehmen.

Ich denke das ist so wie mit den Dachgeschossen. Die sind ja (zumindest ab einer gewissen Dachneigung oder mit einer größeren Gaube) oft baurechtlich ein Vollgeschoss, werden aber im Bebauungsplan nicht als weiteres Vollgeschoss bezeichnet sonder eben als Dachgeschoss.
Nein, das wird gerechnet. Es ist nicht mal so oder mal anders. Ein VG unterliegt einer festen Definition (von der Landesbauordnung abhängig). Dachgeschosse werden nicht erwähnt, weil nur Vollgeschosse erwähnt werden. Entsprechend MUSS man das Dach so bauen, dass es kein VG wird. Oder aber im Bebauungsplan wird zB 2-geschossig plus Dachgeschoss genannt. Aber auch dann darf es rechnerisch kein VG werden.
Und genau so wird es sehr wahrscheinlich mit dem Hang sein: 2-geschossig plus ein Hanggeschoss, welches aber kein VG sein darf.
Das Hanggeschoss wird im Bebauungsplan als Hanggeschoss und nicht als Keller bezeichnet. Nach meinem Verständnis darf dieses auch baurechtlich ein Vollgeschoss sein.
Ein Keller darf baurechtlich ein Vollgeschoss sein. Das ist richtig. Baurechtlich aber gibt es kein Hanggeschoss.

Zusätzlich Ist im Bebauungsplan die Rohfußbodenhöhe für das Hanggeschoss und eine max. Wandhöhe, die 3 Vollgeschosse erlaubt (9,3m), festgelegt.
Eine genannte Wandhöhe von beispielsweise 9,30 bedeutet nicht den Schluss, dass 3 Geschosse erlaubt sind bzw 9,30 Wand zu sehen sein dürfen. Du darfst ja in den Hang bauen. Du darfst ja auch ein HG bauen. Nur wird es mit aller Wahrscheinkichkeit kein VG sein dürfen.

Du interpretierst die Dinge, wie Du sie haben möchtest.

Stell doch mal den Bebauungsplan hier ein.
Dann schau mal hier:

Und hier mal an dem Beispiel Pfaffenhofen, was sie mit der Angabe 2-Geschossigkeit +HG so meinen. da ist sehr schön zu sehen, was ein Hanggrundstück muss oder darf, nämlich nur bedingt (zur Hälfte/140cm im Mittel) herausschauen.
337DF587-2344-4D50-8F78-B8CD77E64666.jpeg



Und ganz wichtig: ich würde definitiv mal an Deiner Stelle bei Deiner Behörde anrufen und nachfragen, was ein Hanggeschoss ist bzw. wie sie es meinen, was Du bauen darfst.
Nur nochmal der Hinweis: mir ist das schnurz, und ich habe keinen Nachteil, ob Du baust oder nicht. Aber mir persönlich wäre es an Deiner Stelle zu heikel, auf die Schwammigkeit meines Verständnisses zu planen. Denn alles deutet darauf hin, dass Du hier von falschen Tatsachen ausgehst, auch wenn Du hier sehr geizig mit den Informationen bist.
 
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Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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