Mir ist die Intention des TE noch nicht ganz klar: geht es darum, den einzigen von den Außenmaßen passenden im Internet herumliegenden Zweifamilienhausgrundriss ohne einen Architekten zu bemühen umzubasteln ? - 60 cm Grenzabstand bringen mich zu der Befürchtung, daß der Bürgermeister der Cousin vom dem sein muß, der in der Gemeinde von
@goalkeeper sein Bürgermeisterunwesen treibt, denn das ist eine Narretei wie aus dem Lehrbuch. Anbauverpflichtung
ja oder
nein, aber Anbauverpflichtung
ein bißchen, das funktioniert nicht. Daß es hier keinen Bebauungsplan gibt, habe ich schon verstanden, aber dann muß der §34-Rahmen hier entweder durch eine Ortssatzung ergänzt sein oder die Vorgabe des 60 cm Grenzabstandes ist Bürgermeisters Privatwunsch und gilt nicht. Faktisch aus der Umgebung sehe ich hier den Wunsch nach einseitigem Grenzanbau kaum zu verwehren, jedoch nicht eindeutig bestimmt, ob man sich dies für die West- oder Ostgrenze wünschen dürfte. Auch innerhalb des faktischen Baufensters freistehend mit normalem seitlichen Bauwich zu bauen, sehe ich hier nicht verwehrbar. Dachfenster sehe ich hier vom Brandschutz eingeschränkt möglich.