Es gab in den 1950er Jahren eine Vereinbarung unter den Nachbarn, dass die Grenzabstände nur 2 m sein müssen, dies wäre aktuell nur noch mit Nachbarunterschrift möglich, dies ist aber leider nicht realisierbar. Wie im Eröffnungsbeitrag beschrieben, ist nach Rücksprache mit dem Bauamt eine Abweichung von der Baulinie möglich, deshalb die Drehung zur besseren Belichtung.
7,5 x 12,5 würde leider nicht passen, sondern lediglich bei dieser Länge nur knapp über 6 m. Zugang zu den ganzen Unterlagen habe ich leider erst wieder in einer Woche, aber ich habe mal das Baufenster skizziert (siehe Anhang).
Ja, ich meinte, dass uns die Verbreiterung des Baukörpers zu teuer wird für den Mehrwert, den wir gewinnen. Der größte Mehrwert wäre natürlich eine größere Küche. Diese hatten wir schonmal grob geplant, müssen aber hier auf jeden Fall nochmal ins Detail gehen. Danke für die Info!