Grundriss-Planung Wohn- und Essbereich auf 30 QM

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Zuletzt aktualisiert 15.01.2025
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M

moccanna

Danke für deinen Input. Das wir mit der Wohnung Kompromisse eingehen müssen ist uns bewusst. Wir haben uns trotzdem für diese Wohnung entschieden, da sie ein Großteil unserer Wünsche erfüllt (z.B. "großer" Garten und Lage) und auch als Übergang gedacht ist. Nachwuchs ist aktuell nicht geplant (in Zukunft schon) - aber es kann immer etwas passieren. In einem solchen Fall hätten wir dann aber gerne die Chance uns die Zeit zu nehmen um auch das richtige und passende Objekt auszusuchen. Denn das kann im Raum Stuttgart auch mal länger dauern... :D
 
Y

ypg

und auch als Übergang gedacht ist.
Dann sagst Du es ja indirekt selbst: Wohnung für die Partnerschaft, bis Familienzuwachs kommt. Ihr könnt darin zu zweit alt werden, ihr könntet aber auch ab Svhwangerschaft bis Schulkindalter zu dritt darin leben. Dann werden eben die Zimmer getauscht. Ich würde jetzt aber nicht jeden Worstcase einplanen. Soviel Möglichkeiten gibt es nicht.
 
M

moccanna

Hallo zusammen,

mittlerweile ist ein halbes Jahr vergangen und es gibt Neuigkeiten.

Baubeginn des Projektes war usprünglich im Dezember 2022 geplant. Durch Verzögerungen in der Genehmigung konnte der Bau bisher jedoch nicht gestartet werden. Ich bin im regelmäßigen Austausch mit dem Bauträger, um den aktuellen Status zu erhalten, aber bisher habe ich keine offizielle Mitteilung über die Verzögerung erhalten.

Laut Kaufvertrag ist der garantierte Fertigstellungstermin Ende März 2023, daher gehe ich davon aus, dass wir bereits im Verzug sind. (Die Bauzeit soll laut Bauträger bei nur 12 bis 14 Monaten liegen...)

Gestern Abend habe ich zum ersten mal eine Email erhalten, die an alle Eigentümer ging. In der E-Mail informiert der Bauträger darüber, dass noch nicht mit den Arbeiten begonnen wurde. Auch steht in der Mail, dass sie hoffen im April mit den Arbeiten beginnen zu können. Eine Verzögerung des Abschlusses des Baus wird nicht erwähnt.

Meine Fragen hierzu:
  1. Gilt diese E-Mail als offizelles Schreiben oder muss eine solche Ankündigung in schriftlicher Form erfolgen?
  2. Sollte ich auf die E-Mail in irgendeiner Form reagieren? (z.B. Proaktiv das Thema Abschluss der Bauphase bzw. Einzugstermin ansprechen?)
  3. Gibt es sonstige Dinge, die ich beachten sollte?
 
M

moccanna

Hallo zusammen,

mittlerweile ist wieder mehr als ein Jahr vergangen und wir sind (wie damals bereits absehbar war) noch nicht eingezogen. :rolleyes::) Offiziell ist unser Bauträger nun auch im Verzug, wobei wir bisher noch nicht über Kompensation gesprochen haben. Schriftlich wurde mir damals mitgeteilt, dass nach dem 31.03.2023 alle Kosten für Wohnen bis zum Einzug übernommen wird. Wie wir denn generell so etwas gehandhabt? Monatliche Zahlung oder behalte ich bei der letzten Zahlung etwas ein? (Bei der ersten fälligen Rate wurden 5% einbehalten als Sicherheit)

Viele Grüße
 
11ant

11ant

Offiziell ist unser Bauträger nun auch im Verzug, wobei wir bisher noch nicht über Kompensation gesprochen haben. Schriftlich wurde mir damals mitgeteilt, dass nach dem 31.03.2023 alle Kosten für Wohnen bis zum Einzug übernommen wird. Wie wir denn generell so etwas gehandhabt? Monatliche Zahlung oder behalte ich bei der letzten Zahlung etwas ein? (Bei der ersten fälligen Rate wurden 5% einbehalten als Sicherheit)
Das wäre für mich gar keine Frage: ab (/seit) April jeden Monat am Ersten eine sofort fällige Rechnung stellen. Die ich sachma Mängelkaution sehe ich dafür nicht zuständig.
 
M

moccanna

Das wäre für mich gar keine Frage: ab (/seit) April jeden Monat am Ersten eine sofort fällige Rechnung stellen. Die ich sachma Mängelkaution sehe ich dafür nicht zuständig.
Hallo 11ant,

danke für deine Rückmeldung. Ich hatte das bisher nicht in Betracht gezogen. Mein Gedanke war, dass ich mit den Aufmusterungen die noch ausstehen dann eventuell die gestellten Rechnungen meinerseits über hohe Angebote wieder aufs Brot geschmiert bekomme... Verfallen Ansprüche oder warum würdest du direkt jeden Monat eine Rechnung stellen?
 
Zuletzt aktualisiert 15.01.2025
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