Du kennst also den Notarvertrag, weißt was der TE bezahlt hat und was der Verkäufer erzählt bzw. nicht erzählt hat?
Ach so, bieten muss ich auch noch was?
Ne, lass' mal, war eine rhetorische Antwort auf einen Satz, den ich als rhetorisch eingeordnet habe.
Aber die Luftaufnahme mit der Skizze von Mottenhausen ist m.E. genauer, als die Zeichnung des TE.
Du vertraust dem Plan eines Wissenschaftlers unbekannter Fachrichtung mehr als der zweifelsfreien Aussage des Vermessers?
Du meine Güte, Katja! Google Maps! Und wo hast Du die Grundstücksgrenzen her?
Dein Daumen ist genial! So kenn ich Dich. Konstruktiv, problemlösend. Hätte der TE jetzt noch meine These von der möglichen Grenzbebauung zur Straße hin bestätigt, hättest Du noch einen Querbau berücksichtigen können und der TE könnte den Plan für eine Bauvoranfrage nutzen.
Pi mal Daumen ist die Stammmitte von der nordöstlichen Ecke eher um die 15,5 bis 16m entfernt.
Dein Daumen ist für Vermessungszwecke leider ungeeignet.
Ist es eigentlich ein Problem, dass das Land in der Katasterkarte als Gartenland/Landwirtschaft und nicht als Wohnbaufläche ausgewiesen ist?
Nein, ist kein Problem. Die Nutzungsarten in der Karte repräsentieren die tatsächliche Nutzung des Grundstücks und haben keinerlei baurechtliche Bedeutung.