Mir fehlen ebenfalls reichlich essentielle Angaben für einen Durchblick. Ich deute die Zeichnungen so, daß der ersten Etage einer der beiden Doppelhaushälften ein Eingangspodest vorgebaut werden soll, um der dritten Wohneinheit (Maisonette-Penthouse) dort die Möglichkeit einer "Haustür" zu verschaffen. Erhellend wären hier nicht zuletzt Angaben über die Eigentumsverhältnisse. Die um- und ausgebaute neue dritte Einheit überbaut ja beide Doppelhaushälften (dieses ist hoffentlich ein WEG-geteiltes Objekt, nicht daß hier gar ein Dachgeschoss über zwei Grundstücke geht ?). Das wird in jedem Fall kein Pappenstiel für alle Planungsbeteiligten, und ich stelle mir bei allen denkbaren Konstellationen schon die Finanzierung kompliziert vor. Zudem werden die beiden anderen Parteien als "Eltern" und "Großeltern" bezeichnet (was für einen Teil des Paares ja schon das Präfix "Schwieger" bedeutet. Ich hoffe (für den wohl schon jetzt im Hinblick auf die Finanzierungsabsicherung relevanten) Erbfall, daß die (Schwieger)großeltern außer den (Schwieger)eltern und/oder den Um- und Ausbauwilligen keine weiteren Erben haben. Ansonsten ist der "Baugrund" in Form der "Split Level Bodenplatte mit Abgang und Anleiterung der Haustür" in der baulichen Dimension noch der vergleichbar überschaubarere Teil des Kuddelmuddels.
Vor diesem Hintergrund verblaßt fast die Frage, ob es sich bei der 25er Außenwand um 80er Jahre "Gasbeton" (dämmstandard-aufholungspflichtbezogen noch im kleinen Rahmen) oder 50er Jahre Vollziegel (eieieieieiei, auauauauau) handelt.
Die Dame meines Herzens hat gestern auch wieder über meine Schachtelsätze geschimpft, aber no Buddy is perfect ;-)