Grundriss: Vorentwurf des Fertighaus-Anbieters liegt vor

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Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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K

krachbumms

bei den Treppendetails bin ich überfragt.
ich vertraue bisher darauf, dass die Architektin des Bauunternehmers am besten weiß, welche maße die Treppen haben müssen.
ich hatte mir mal notiert, dass die u-förmige podesttreppe (ohne Zwischenwand) knapp 200cm breit ist und ca. 3,4m lang.
Die momentane Treppenforma misst ca. 380x170cm.
Die decke hat rund 30cm plus Bodenbelag - nicht 45cm.
 
B

Bauexperte

Guten Morgen,

wo willst Du eigentlich bauen? In NRW oder RP?

Ich unterstelle, daß sich Dein Entwurf an den Bebauungsplan hält, von daher finde ich ihn - bis auf Kleinigkeiten - gut umgesetzt. Entgegen hier beschriebener Vorurteile finde ich auch, daß die Treppenform eine gute Wahl ist und würde sie an Deiner Stelle nicht ändern. Um Licht ins DG zu bringen, reicht ein Tageslichtspot; abends wird eh der Lichtschalter betätigt. Lichtbänder oberhalb der Innentüren vermitteln ebenfalls ein Gefühl von Helligkeit.

Was ich nicht für gut durchdacht halte, ist die Lage des Badezimmers oberhalb des AZ des EG. Ich denke, ein Wechsel von "Kind 1" und "Bad" ist eine Überlegung wert. Ansonsten läßt sich der vergleichsweise niedrige Drempel durch geschickte Möblierung gut integrieren. Im Übrigen hat sich in der Vergangenheit immer wieder erwiesen, daß Dachschrägen sehr gemütliche Zimmer sind; Kindern ist es eh egal, da sie die gesamte Bodenfläche und nicht nur die Wohnfläche nach DIN nutzen.

Es läßt sich darüber streiten, ob zu wenige Fenster geplant sind, die Außenansicht nicht dem Wunsch des Auges nach Harmonie standhält. Andererseits leben Menschen im Haus und nicht davor und die Vorstellung des Lebens im Haus will auch umgesetzt sein. Ein guter Kompromiss könnte hier der Wechsel zwischen bodentiefen Fenstertüren und Lichtbändern sein. Schmeichelt der Optik und sorgt für ausreichend Licht im Haus.

Du schreibst an einer Stelle, daß die Hauskosten - wie hoch sind sie prognostiziert? - langsam an einen Punkt geraten, welcher nicht überschritten werden darf. Weshalb muß es dann unbedingt ein Klinkerhaus werden?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
L

Legurit

313 - 30+~2 sind aber 281 cm oder nicht?
Wo seid ihr denn beschränkt in der Traufhöhe oder in der Firsthöhe? Ist halt die Frage, ob ihr wirklich so hohe Räume bei so "kleinen" Räumen braucht.
Ich Spinne mal etwas: setzt die Deckenhöhe auf 2.60~ und nutzt die zusätzlichen 20 cm im DG für einen höheren Kniestock - weiterhin spart ihr euch damit eine Treppenstufe.

Am Ende muss das Ganze aber euch gefallen und nicht mir Hab ja schon im ersten post geschrieben: eine Katastrophe ist es derzeit auch nicht.
 
K

krachbumms

ich hänge noch immer an der Meinung, der Wohnbereich wäre nicht hell genug.
helft mir mal: laut dieser "Lichtverordnung" sind doch nur rund 10% der Grundfläche als Glasfläche umzusetzen, oder?
ich gehe mal davon aus, dass diese 10% so gewählt sind, dass es sagen wir mal "ausreichend" hell ist.
wir haben jetzt rund 40qm Wohnfläche in diesem Bereich und 11,5qm Glasfläche - deshalb bin ich so überrascht, dass das nicht mindestens zu einem "befriedigend" oder sogar "gut" reicht.
 
B

Bauexperte

wir haben jetzt rund 40qm Wohnfläche in diesem Bereich und 11,5qm Glasfläche - deshalb bin ich so überrascht, dass das nicht mindestens zu einem "befriedigend" oder sogar "gut" reicht.
Aktueller Trend sind - hier nicht anders - viele Fenster im Wohn-/Essbereich; ob es dann zur Möblierung gereicht, ist häufig nachrangig.

Du mußt ⅛ der Grundfläche durch Glas "ersetzen", dann ist einer ausreichenden Belichtung genüge getan; das werden Deine Planer aber wissen.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
K

krachbumms

unser Bebauungsplan ist super - mit einer Ausnahme: dieser unsäglich niedrige kniestock!
eine Verringerung der Geschosshöhe im EG bringt also nichts und außerdem würde mir die Frau weg laufen

geklinkert wird, weil es nicht mehr kostet und weil wir in NRW in unmittelbarer nähe zum Tagebau leben. man kann sich das gar nicht vorstellen, was hier für ein Kohlestaub in der Luft ist und wie sehr dass den verputzten Häusern in der Nachbarschaft zusetzt.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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