RomeoZwo
Die Intention des Bauplans war eine Erschließung von Süden. Entweder auf der Ost- oder Westseite. Nach Rückfrage hat der TE die Erlaubnis bekommen, die Zufahrt auch von Westen zu machen. Wobei man hier mal in die Garagenordnung der Gemeinde schauen müsste, ob nicht trotzdem die 5m einzuhalten sind.Der Meter im Westen ist ja Quatsch, denn vor einer Garage müssen meines Erachtens 5 Meter Stellfläche vor sein.
Was genau ist das im Westen? Eine echte Straße, ein befahrbarer Weg ohne Durchgang?
Insgesamt sehe ich hier ca. 30° Abweichung von der echten Nord-Süd Achse. D.h. ab ca. 16:00 beginnt die Terrasse im Süden vom Haus verschattet zu werden. Ab ca. 18:00 verschattet das Haus die Terrasse weitgehend. Haben wir übrigens genauso - und bei der Planung auch zu wenig berücksichtigt. Aber immerhin eine 2. Terrasse im Norden, die im Frühling und Herbst am Abend schöne Sonne hat. Ich hab lieber Mittags etwas Schatten und Abends dafür die Sonne. Ist halt auch alles Geschmackssache aber für eine reine Westterrasse ist bei euch doch etwas wenig Platz zur Grenze.