Grundrissplanung kurz vor Bauantragsstellung

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Zuletzt aktualisiert 26.06.2024
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R.Hotzenplotz

Das habe ich seid Seiten im Gefühl @R.Hotzenplotz haue mal bitte ordentlich auf den Tisch du bezahlst und irgendwie lebst du nur mit Kompromisse.
Ich habe leider viele Sachen in der Ausführungsplanung nicht bemerkt. Sie sind aber vertraglich so vereinbart. Trotzdem frage ich am Montag den Gutachter, ob die Sachen, die mich stören, wirklich so in Ordnung sind lt. Vertrag, lt. anerkannten Regeln der Technik etc.

Es bringt nichts, pauschal auf den Putz zu hauen, wenn das nicht fundiert ist. Die GU bauen nicht das erste Haus und wissen, wie sie sich gegen nicht fundierte Kritik der Bauherren zur Wehr setzen. Wenn ich etwas vorbringe, dann muss es fundiert und berechtigt sein.
 
11ant

11ant

Wenn ich etwas vorbringe, dann muss es fundiert und berechtigt sein.
Der GU hat Dir zur Weiterleitung an den Energieversorger einen veralteten Plan gegeben, und sein Bauleiter war offenbar abwesend, als der Monteur des Versorgers anrückte. Diese Kritik ist berechtigt, und fundiert zumindest insoweit wie der Plan veraltet war. Die Uneindeutigkeit von Einzeichnungen kann man diskutieren, sie hätte aber bei anwesendem Bauleiter keinen Schaden angerichtet. Ein auf sich gestellter Monteur tut, was sein Disponent ihm mitgegeben hat.
 
R

R.Hotzenplotz

Der GU hat Dir zur Weiterleitung an den Energieversorger einen veralteten Plan gegeben, und sein Bauleiter war offenbar abwesend, als der Monteur des Versorgers anrückte.
Der Plan wurde vor vielen vielen Monaten an den Versorger übergeben. Da war der Plan noch aktuell.

Der Bauleiter war in der Tat nicht vor Ort. Er argumentiert hier aber, dass er für die Koordinierung und Überwachung der Bauherrengewerke im Rahmen des Werkvertrags nicht zuständig ist. Dafür gebe es keine vertragliche Grundlage.

Zudem gibt der Versorger auch keine Uhrzeiten bekannt, wann er kommt. Da könnten er oder ich sich quasi den ganzen Tag hinstellen und warten, wann einer kommt. Hätte ich gemacht, wenn ich das Theater vorher gesehen habe.


Diese Kritik ist berechtigt, und fundiert zumindest insoweit wie der Plan veraltet war.
Hier wird man mir sagen, die Pläne seien ja aktualisiert worden und es wäre meine Pflicht gewesen, die an den Versorger weiterzuleiten, da sie selbst das Thema Versorger lt. Werkvertrag eben nicht koordinieren. Ein Hinweis an mich wäre zwar vom Verständnis her selbstverständlich aber ob ich das rechtlich einfordern kann, steht auf einem anderen Blatt.

Von daher sehe ich es in Summe nicht so einfach, dass "auf den Putz hauen" allein hier zur Lösung führt. Die Frage ist erst mal, welche Leistungen wirklich vertraglich geschuldet sind, wo ein Fehlverhalten vorliegt und wo ich einen Anspruch gehabt hätte, dass etwas anders läuft. Dahin gehend eine zielführende Frage wäre z. B., ob es nun üblich ist, den Hausanschlusskasten im Ausführungsplan einzuzeichnen oder nicht.
 
B

Baufie

Ich habe leider viele Sachen in der Ausführungsplanung nicht bemerkt. Sie sind aber vertraglich so vereinbart. Trotzdem frage ich am Montag den Gutachter, ob die Sachen, die mich stören, wirklich so in Ordnung sind lt. Vertrag, lt. anerkannten Regeln der Technik etc.

Es bringt nichts, pauschal auf den Putz zu hauen, wenn das nicht fundiert ist. Die GU bauen nicht das erste Haus und wissen, wie sie sich gegen nicht fundierte Kritik der Bauherren zur Wehr setzen. Wenn ich etwas vorbringe, dann muss es fundiert und berechtigt sein.
Naja, wenn man Deine "Story" so liest, dann kann man schon das Gefühl bekommen, dass Dein GU sein erstes Haus baut.

Mich würden mal Deine Auswahlkriterien nach denen Du Deinen GU ausgewählt hast interessieren...
 
H

haydee

Mach dich nicht so klein und suche die Fehler nicht nur bei dir.
Du hast die Planung nicht gemacht, dafür hast du den GU eingekauft. Ich glaube ein paar deutliche Worte schaden nicht. Nicht jedes Wort muß fundiert sein. Dein GU testet gerade aus wie weit er bei dir gehen kann und das ist weit.

Was passiert, wenn er einen Baustopp verhängt? Wer hat welchen Schaden? Seine nächste Abschlagszahlung für die er schon Kosten hatte ruht auch erst mal.
 
R

R.Hotzenplotz

Niemand von beiden Seiten hat bisher auch nur das Wort Baustopp in den Mund genommen. Daran hat niemand Interesse. Und rein juristisch gesehen kann man bei der Endabnahme alles bemängeln, was nicht richtig ausgeführt wurde - was nicht heißen soll, dass man es vorher nicht anspricht. Aber wenn Mängel nicht behoben werden, sie dokumentiert sind und der GU weiter baut, verschwinden sie dadurch nicht und bleiben trotzdem auf der Agenda.

Juristisch gesehen kann ich nur Hinweise und Korrekturwünsche während der Bauphase formulieren...... und den Hinweis geben, dass ich das Haus so und so nicht abnehme.
 
Zuletzt aktualisiert 26.06.2024
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