Ich kann dir nur raten, nehme einen Architekten zur Hand, der bereits beim örtlichen Bauamt (positiv) bekannt ist und sprecht dort euer Vorhaben an. Wir waren zum ersten Vorfühltermin mit einer ganz simplen Skizze dort. Haben drei Geschosse gezeichnet. Das untere Geschoss ist gegenüber dem oberen Geschoss weiter herausgezogen (Terrasse/Balkon). Wir haben auch einen Uralt-Bebauungsplan und die Auflage 1-geschossig zu bauen. Sprich ein Vollgeschoss. Das DG ist kein Vollgeschoss, da kleiner als 3/4 des EG. KG ist kein Vollgeschoss, da (im arithmetischen Mittel) "unter der Erde".
Von oben minimalistisch...
In puncto Traufhöhe war es bei uns so, dass selbst das Bauamt keine 100% Definition dafür geben konnte. Es konnte uns kein Fixpunkt genannt werden, da die Definition differierend waren. Im Prinzip, war dies dem Bauamt aber auch "egal", wichtig war, dass es sich in die Nachbarbebauung einpasst.
Wichtig ist bspw. auch zu wissen, ob jemand in der Straße gegen Auflagen verstoßen hat (Gauben, Baufenster, Dachziegelfarbe, unerlaubte Verklinkerung) oder andere Gegebenheiten eine Abweichung vom Soll nahe legen. Bei uns wussten noch die Alteingesessenen, dass die Straße stellenweise um ca. 1,5m höher gelegt wurde. Folglich war das Thema Traufhöhe damit obsolet, weil wir damit argumentiert haben, dass das mit der Straßenerhöhung einhergehen muss.
Wie gesagt, nutze die Chance mit dem Bauamt zu sprechen...