Also, als Vermögenssteuer werten die Verfassungsrichter die Grundsteuer nicht, sonst wäre sie wohl an sich verfassungswidrig.
Sie ist tatsächlich eine uralte Infrastrukturabgabe an die Kommune. Früher gab es ja nur Steuer auf Grundbesitz. Wer Grundbesitz hatte war Bürger oder Adel. Jedenfalls kein Knecht oder Plebs. Als Bürger zahlte man der Bürgerschaft eine Abgabe zur Finanzierung der Gemeinaufgaben wie Wasserversorgung, Feuerwehr, Nachtwache etc. Adelige zahlten meist nichts, sie waren immer vom Stamme Nimm und nie von Gib. Daher ist Grundsteuer bis heute Gemeindesteuer. Ich denke, mit ihr vertragen sich daher die Ausbaubeiträge, die Kommunen auch gern erheben nicht. Die Grundsteuer sollte so fair und auskömmlich sein, dass die Beiträge obsolet werden. Unsere hiesige Landesregierung hat das nun ausdrücklich den Kommunen so nahe gelegt, und viele tun es auch, setzen die Grundsteuer rauf, und verzichten ansonsten. Nur, mit der Grundsteuer siehts ja nun eng aus. Karsten