Grundsteuer gekippt durchs Bundesverfassungsgericht

5,00 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 14.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Grundsteuer gekippt durchs Bundesverfassungsgericht
>> Zum 1. Beitrag <<

Nordlys

Nordlys

Wie dem auch sei, die Steuer an sich ist ja nicht zur Disposition gestellt, sie ist ja auch uralt und geht zurück auf den Zehnten, den man schon seitens Kirche und Fürst vom Grundbesitzer erhoben hat. Wer was besass, so die Idee, sollte gefälligst was fürs Seelenheil und für Schutz durch Ritter bezahlen. Also so ne Art Schutzgeld für Besitzende. Wobei in alten Zeiten als Besitz nur Land was zählte, nicht Geld.
Wiewird die neue Grundsteuer aussehen? Ich hoffe aufs Modell Hamburg und Bayern. Scholz und Seehofer sei Dank, eine Grundsteuer nur nach Bodenwert, egal ob bebaut oder nicht. Dann wäre die Bewertung einfach, unbebaute Grundstücke wären nicht mehr bevorteilt, Landspekulation wäre teurer, für die Umlage auf Miete wäre das auch ein schonendes Verfahren. Denn wenn ich für 10 Wg auf 1200 qm genauso viel zahl wie auf eine Villa bei 1200 oder 1200 leer, so ist der Preis pro Wohneinheit niedriger, je verdichteter das alles ist. Karsten
 
A

andreashm

Meine Befürchtung ist ja, dass es eben nicht auf ungefähr gleiche Belastung wie jetzt hinausläuft, sondern auf eine Mehrbelastung. Ich hoffe, ich irre mich.

Ansonsten verstehe ich die diversen Straßenausbaubeitragssatzungen nicht. Hier in Hameln wird z. B. bewusst darauf verzichtet und stattdessen ein höherer Grundsteuerhebesatz verwendet, mit dem dann aber alles abgegolten ist. Vorteil für die Bürger: Jedes Jahr eine geringe Mehrbelastung, dafür Verlass darauf, dass die Straßensanierung kein Loch in den Geldbeutel reißt. Vorteil für die Gemeinde: Mit Straßenausbaubeiträgen hat der Bürger ein Ausbau- und somit Klagerecht auf die Sanierung der Straße, weil er es, je nach Straßenkategorie, zu mehr oder weniger großen Teilen selbst zahlen muss. Ohne Straßenausbaubeitrag gibt es auch kein Anspruchsrecht und damit sind auch solche Ausbauzustände wie die Hamelner Goethestraße möglich (für diejenigen, die Ortskenntnis haben. Für alle anderen: Loch an Loch und hält doch. Und das seit Jahrzehnten).
 
S

Spunk

Dann wäre die Bewertung einfach, unbebaute Grundstücke wären nicht mehr bevorteilt, Landspekulation wäre teurer, für die Umlage auf Miete wäre das auch ein schonendes Verfahren. Denn wenn ich für 10 Wg auf 1200 qm genauso viel zahl wie auf eine Villa bei 1200 oder 1200 leer, so ist der Preis pro Wohneinheit niedriger, je verdichteter das alles ist.
Genau so sollte es sein! Bei uns sind die schönsten Grundstücke unbebaut. Ist ja klar, wegen 35 € Grundsteuer im Jahr bebaut niemand. Da lässt man es lieber liegen und/oder verkauft jetzt, wenn die Preise gerade durch die Decke gehen, steuerfrei.
Und die Berechnung nach Größe, Bodenrichtwert, Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl ist doch auch fair. Da darf sich jeder aussuchen, ob er die Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl voll ausnutzt oder doch lieber die Laube auf 3.500 qm setzt. Und gemeinerweise könnte man, um die Bodenspekulation einzudämmen noch eine Faktor zur Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl Nutzung hinzufügen, also z.B 100% Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl Nutzung = 100% Steuer, 0% Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl = 200% Steuer bei Baugrundstücken. Wäre halt nur blöd, wenn mann 1 Baugrundstück hat und es gerade aus persönlichen Gründen nicht bebauen kann. Aber dafür kann mann immer noch eine Ausnahmeregelung schaffen.

Dass die Gemeinden die Gelegenheit nutzen, um eine kräftigen Schluck aus der Pulle zu nehmen... soll ja alles steueraufkommensneutral werden, hahaha, die Sprüche kenne ich zur Genüge... daran wird man so oder so nichts ändern können.

Btw: Die Grundsteuer kann in den Nebenkosten auf die Miete umgelegt werden.
 
P

Payday

das wird ziemlich sicher für die meisten leute ähnliche bleiben. das 5fache oder ähnliche scherze kann sich keiner leisten, das würde ein riesen massenaussterben geben und klagen ohne ende.
außerdem steht der gemeinde insgesamt ja nicht mehr zu wie jetzt auch ^^
ich mache mir da wenig sorgen. ansonsten werden wir die zahlungen einbehalten, bis die versprochenen dinge endlich mal erledigt werden vom amt. denn unser amt könnte auch glatt bei extra3 mitmachen...
 
Zuletzt aktualisiert 14.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3130 Themen mit insgesamt 42380 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Grundsteuer gekippt durchs Bundesverfassungsgericht
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundflächenzahl mehrere Flurstücke 22
2Frage zur Bestimmung der Grundflächenzahl 10
3Grundflächenzahl; § 19 Abs.4 Baunutzungsverordnung - Erfahrungen? 26
42 (Traum-)Grundstücke - Finanzierung unklar. Eigenkapital ansparen? 40
5Grundstücke selbst teilen und erschließen 24
6Lokale Bank vermarktet Grundstücke - Koppelgeschäft 26
7Groß bauen? Oder weiter zur Miete wohnen? 23
8Grundsteuer Forderung vom Grundstücksverkäufer 10
9Grundsteuer für drei Grundstücke 12
10Solaranlage zur Miete - ist das Angebot ok? 10
11Vereinigung zweier Grundstücke - Baufenster neu legen? 20
12Bewerbung für ein Neubaugebiet: Auswahl der Grundstücke 41

Oben