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ssv1573
Habe die Richtlinie angeschaut. Der Weiterverkauf ist nicht explizit ausgeschlossen. Die Gemeinde hat nur ein Wiederkaufsrecht.der Weiterverkauf ist immer ausgeschlossen wenn es von der Gemeinde verkauft wird und vermutlich auch wenn es von Privat stammt und die Gemeinde erschlossen hat. Da bleibt nur die Rückgabe zum gleichen Preis und die Nebenkosten muss man selber tragen. Es gibt keine Spekulationssteuer, auch wenn viele es immer wieder behaupten. Man muss den Gewinn als Einkommen versteuern, wenn es vermietet war. Das heißt in deinem Fall doppelt steuerfrei.
Hat jemand Erfahrung damit - zieht die Gemeinde häufig den Joker bei einem möglichen Weiterverkauf?
Ich habe zwar keinesfalls vor, dass Grundstück weiter zu verkaufen, aber falls sich die Rohstoffpreise nicht mehr erholen sollten, dann müsste man nochmals genau überlegen, ob man sich ein Bauvorhaben leisten will.