Grundstück Anordnung & Ausrichtung Einfamilienhaus mit 160 qm Südhang

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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B

Bau_Rookie

Zuerst einmal möchte ich mich für die bisherigen und noch kommenden Rückmeldungen bedanken!
Ich antworte auf die einzelnen Fragen sobald wie möglich.
Nebenbei: Was an meinem Beitrag wurde durch die Moderation geändert?

Jetzt aber erst einmal die folgenden Darstellungen:
Ist-Bebauung_Plan.JPG

Model.JPG

UG
Grundriss_UG.JPG

EG
Grundriss_EG.JPG

OG
Grundriss_OG.JPG
 
B

Bau_Rookie

Dieses Zeitlimit für die Bearbeitung ist wirklich sehr "interessant".
Mir ist im Nachgang aufgefallen, dass ich das falsche OG Bild hochgeladen hatte. Hier nun das richtige.
OG
grundstueck-anordnung-ausrichtung-einfamilienhaus-mit-160-qm-suedhang-677857-1.JPG
 
H

hanghaus2023

An der Grenze im Norden 187,39m-Strasse 182,80m= max. Höhenunterschied ist 4,59m / 24m * 100% = 19,12% Gefälle.

Du kannst Das Haus schon so bauen wie Du es gezeichnet hast. Das ist aber sicher kaum im Budget machbar.

Du hast über 200m3 WF + 40 NF + extrem grosse Garage Dann die vielen Stützmauern im Gelände sowie an der Grenze zum Nachbar.

Du zweifelst doch schon selber.

Mein Vorschlag ist erheblich effektiver. Mit dem Hang entworfen. Du baust einen riesen Keller der mind. so teuer ist wie Wohnraum. Nur damit die Stadtvilla da drauf passt?

Was soll eigentlich die Treppe in der Garage?

Ich zeig Dir mal den Unterschied. Da siehst Du gut das Dein EIngriff in den Hang gewaltig ist.

1734424998459.png


Ich bau doch lieber Wohnraum ins Dach als in den Keller.
 
11ant

11ant

Ich finde Kritzelzeichnungen mit Maßketten immer besser als Klickibunti Dreideh ohne. Rein optisch vermute ich die Brüstungshöhen im OG zu niedrig.
 
Y

ypg

Programme sind nur Ratgeber, wenn man aus Ihnen einen Umstand lesen kann. Ansonsten zeigen sie für einen Laien nicht unbedingt die Schwierigkeiten und die Kosten auf, weil sie für den Laien einiges möglich machen, was in der Realität nicht machbar oder realisierbar ist.

Zum Begriff des Baufensters und Baugrenze und die Anzweiflung, diese mit der Garage überbauen zu können, wurde ja schon etwas gesagt. Durch das Luftbild bestätigt sich die Vermutung, dass man zum Schutze der Nachbarbebauung und Gartenschutz auch wegen der Höhe die hintere Grenze gesetzt hat und dort keine Garage möglich ist.

Die angezeigten Höhenbegrenzungen sind für den Betrachter teilweise nicht nachvollziehbar.
Gibt es einen offiziellen Lageplan?

Genauso wenig eignen sich die Vogelperspektiven ohne Maßangaben des Hauses - Grundrisse wären da schon von Vorteil, außer Du möchtest jetzt tatsächlich nicht den Grundriss diskutieren lassen, sondern nur die Lage des Hauses mit Garage, Auffahrt und co, aber auch dafür müsste man zumindest mal die Maße des Grundstücks und die des Hauses wissen.

Wenn ich Dein mit einer Software erstellten Plan sehe, dann ist das Haus so wie gestellt erst einmal möglich.
Allerdings ist das Grundstück auch nur laienhaft (keine Negativwertung, sondern sachlich gesehen) dargestellt. So ist der Hang planoben gar nicht dargestellt. Es ist ja nicht so, dass man so einfach mal etwas Hang abträgt und dann ohne weiteren Aufwand ein planes Grundstück bekommt. Da fehlen ja um das Grundstück herum die weiteren Maßnahmen der exzessiven Erdbewegungen: Abfangungen, hohe Mauern. . Kleines und eher untergeordnetes Beispiel wäre die vordere Auffahrt, linke Kante: da gibt es Höhenunterschiede Garten/Auffahrrampe, die ohne Abfangung daherkommt. Da gehört schon mal eine Abfangung wie auch Fallschutz hin (Fallschutznauch an der Terrasse), aber auch ein Zugang, um die Gartenfläche im UG begehen zu können.
Dann das Eingangspodest: das ist überhaupt nicht als gesichertes Podest möglich, da fällt man quasi die Treppe runter, wenn man durch die Haustür geht.

Die Steigung der Auffahrt hast Du ja selbst festgestellt, ist (zu) steil. Zwar wollt Ihr keine barrierearme Auffahrt von max. 6% Steigung, aber begehen wollt ihr sie ja schon ohne Probleme und ohne bei Nässe und Schnee runter zu rutschen. Das Problem mit PKW klammere ich bewusst aus, weil man erst einmal dafür Sorge trägt, dass man fussläufig das Haus erreicht. Wenn das erreicht ist, dann kann man sich um den Fuhrpark kümmern.

Wir können jetzt natürlich tagelang in Salamitaktik hin- und herraten, was erlaubt ist, was nicht, was der Bebauungsplan sagt, wie die Höhenlinien zu werten sind und. . wie hoch oder niedrig überhaupt abgetragen werden darf, wie hoch Abfangungen sein dürfen.
Nur ohne Fakten kommen wir hier nicht weiter.

Ich verweise auf die GaVo (Auffahrt), Landesbauordnung zum 2.Rettungsweg (AHR Keller) und Euren uns unbekannten Bebauungsplan.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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